Hallo zusammen,
wir haben eine Eigentumswohnung, die aus 2 zusammengelegten Wohnungen besteht. Wir haben die Pläne zur Zusammenlegung der Wohnungen bereits vor dem Bau der Wohnung erstellt. Es war also schon immer eine Wohnung und könnte auch nicht mehr geteilt werden (nur ein Stromzähler, ein Wasser-/Heizungszähler etc).
Zur Teilungserklärung müsste es eine Abgeschlossenheitsbescheinigung geben. Da ich nicht sicher bin, ob damals versäumt wurde die Wohnung korrekt als eine Wohnung zu erfassen, müsste ich unbedingt die Abgeschlossenheitsbescheinigung einsehen.
Diese liegt mir aber leider nicht vor.
Wo kann man man diese einsehen? Im Grundbuchamt? Muss dort immer die aktuellste Version der Abgeschlossenheitsbescheinigung hinterlegt sein?
Falls ich die Abgeschlossenheitsbescheinigung ändern muss, ist dies normalerweise ein recht langer Prozess oder kann ich mir das vorstellen?
Vielen Dank.
-- Editiert von Moderator topic am 4. September 2024 21:23
-- Thema wurde verschoben am 4. September 2024 21:23
Abgeschlossenheitsbescheinigung einsehen und ändern
4. September 2024
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Frage vom 4. September 2024 | 09:09
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgeschlossenheitsbescheinigung einsehen und ändern
Verbaut?
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#1
Antwort vom 4. September 2024 | 11:15
Von
Status: Schüler (211 Beiträge, 9x hilfreich)
Eher Baurecht?
#2
Antwort vom 4. September 2024 | 12:05
Von
Status: Junior-Partner (5257 Beiträge, 639x hilfreich)
ZitatWo kann man man diese einsehen? :
Bauamt oder Bauaufsichsbehörde
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#3
Antwort vom 5. September 2024 | 12:39
Von
Status: Richter (8245 Beiträge, 4559x hilfreich)
ZitatZur Teilungserklärung müsste es eine Abgeschlossenheitsbescheinigung geben. :
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Teil des Aufteilungsplans.
Zitat:Da ich nicht sicher bin, ob damals versäumt wurde die Wohnung korrekt als eine Wohnung zu erfassen, müsste ich unbedingt die Abgeschlossenheitsbescheinigung einsehen.
Nein, das musst du nicht.
Das ergibt sich aus der Grundbucheintragung. Die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan (mit Abgeschlossenheitsbescheinigung) ist Grundlage für die Grundbucheintragung.
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