Hallihallo, heute mal im Baurecht, aber nicht mein Fall.
Folgender Fall: Antrag auf Errichtung eines Hauses mit Reetdach und Dachwohnungen gestellt, Genehmigung (wegen Denkmalschutz) ohne Dachausbau 2001 erteilt. Kein Widerspruch, Baugenehmigung
also in dieser Form in der Welt. Bis 2004 Herumstreiterei mit Denkmalschutzbehörde, daraufhin 2004 Nachtrag zu dieser Baugenehmigung erteilt, dass Dachausbau erfolgen darf.
So, nun will dieser jmd. endlich anfangen zu bauen, da sagt man ihm: Ätschi Bätschi, Baugenehmigung gilt nicht mehr, da abgelaufen. Stimmt das? Ich habe kein Urteil dazu gefunden. Es kann doch m. E. eigentlich nicht sein, dass nur der Nachtrag noch gültig ist, der aber ohne die Baugenehmigung an sich (dh Genehmigung auf Errichtung eines Hauses) Blödsinn ist, da sinnlos. Und kann man nicht sagen, der Nachtrag sei eine veränderte Baugenehmigung, so dass die Geltungsdauer erst ab Nachtragserteilung angefangen hat zu laufen?
Weiß hier jmd Bescheid? Thanx!!!
Ablauf geltung Baugenehmigung
30. März 2006
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Frage vom 30. März 2006 | 14:21
Von
Status: Schüler (193 Beiträge, 54x hilfreich)
Ablauf geltung Baugenehmigung
Verbaut?
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#1
Antwort vom 1. April 2006 | 16:45
Von
Status: Lehrling (1051 Beiträge, 832x hilfreich)
Baugenehmigungen gelten 3 Jahre. Innerhalb dieser 3 Jahre muss mit dem Bau begonnen werden. Nur ein bisschen in der Erde buddeln reicht nicht. Die Behörde geht wohl davon aus, dass Ihr ja mit dem Haus hättet anfangen können, dann könntet Ihr aufgrund des noch geltenden Nachtrags jetzt das Dach ausbauen.
Sprecht mal mit dem Bauamt, wenn die die Unterlagen schon mal genehmigt haben, geht eine neue Baugenehmigung vielleicht ganz schnell. Ich würde da nicht auf Konfrontation gehen, auch wenn es Euch noch so stinkt, die sitzen am längeren Hebel.
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