Abnahme von Sondereigentum

17. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
flandria56
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Abnahme von Sondereigentum

wir haben uns eine ETW vom Bauträger gekauft. Die Terrasse
ist noch immer nicht fertig (nur Splitt, die Verlegung der
Platten ist noch nicht erfolgt). Der Bauträger will jetzt
eine Abnahme der Wohnung.
Können wir die Abnahme verweigern, da die Terrasse nicht benutzt werden kann? Der ganze Splitt wird bei Benutzung d.
Terrasse auf unser Parkett verteilt.
Wer kann mir helfen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tanja1304
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo flandria56,
ich würde, wenn unbedingt Notwendig, nur eine Teilabnahme durchführen. Wichtig ist, nach Abnahme ist die Vergütung fällig. Der Bauträger soll, wenn er die Abnahme verlangt, den Wert für die gesamte Terrasse (Materialkosten, Einbaukosten etc.) benennen. Diese Summe würde ich einbehalten, so das im Fall der Fälle, eine Drittfirma mit der Fertigstellung der Arbeiten beauftrag werden kann und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Zudem würde ich den Bauträger schriftlich eine Frist setzten, bis wann die Fertigstellung zu erfolgen hat. Ggfls. Eine Mängelanzeige zusenden. Hierzu würde ich Rücksprache mit einer Fachfirma halten, die Ihnen den ungefähren Zeit- und Kostenaufwand der zu verrichtenden Arbeiten benennen kann.
BGB §641 Fälligkeit und Vergütung


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