Hallo!
Ich habe hier im Forum bereits zu dem Thema Abriss einer Doppelhaushälfte gelesen und die entsprechenden Maßnahmen, die an der verbleibenden Wand vorzunehmen sind.
Nun würde mich allerdings interessieren, wie es sich in folgendem Fall verhalten würde:
Ein Einfamilienhaus wurde an zwei Geschwister vererbt, da einer der beiden verkaufen wollte und der andere nicht, wurde das Haus und das daran anschließende Grundstück in zwei Hälften geteilt. Der Erbe, der behalten möchte, will seine Hälfte sanieren, die andere Hälfte soll verkauft werden. Eine Sanierung/ein Anbau der zu verkaufenden Hälfte ist baurechtlich allerdings nicht möglich. Da an anderer Stelle des Grundstückes die Möglichkeit besteht neu zu bauen, soll die zu verkaufende Hälfte abgerissen werden.
Da dies schon vor der Teilung des Grundstückes festand, wurde die Grundstücksgrenze noch einmal verschoben, so wurde die "Trennwand" zzgl. einem Stück von 10 cm dem verbleibenden Haus zugeschrieben.
Gilt in diesem Fall auch, dass der abreißende Eigentümer, die verbleibende Wand******rungsfest machen muss ggf. auch dämmen?
Vielen Dank!
-----------------
" "
Abriss Doppelhaushälfte
Da für die Aufteilung des Grundstücks ein notarieller Vertrag notwendig ist, sollten derartige Dinge dort mit vereinbart werden.
Einen Anspruch auf Dämmung durch den 'Abreißer' sehe ich nicht, einen Anspruch auf 'wetterfest' machen nur bedingt (wenn z.B. zuviel Dach abgerissen wurde).
-----------------
""
Mich interessiert eigentlich eher - und ihr habt tatsächlich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für 2 Wohnungen/Haushälften erhalten?
Viel schlauer wäre es doch, der eine Erbe zahlt den anderen aus, reißt das gesamt Haus ab und baut neu. Durch den Verkauf des zweiten Grundstücks müsste der andere Erbe ohne Probleme ausgezahlt werden können. Vielleicht wäre der Bau eines Doppelhauses auch sinnvoll und dadurch finanziert? Hängt natürlich davon ab, was schon alles beim Notar geregelt wurde.
Mir ist ziemlich unklar, wie man aus einem Einfamilienhaus zukünftig ein Doppelhaus machen will und wie man vor allem dann einen Teil abreisen will unter gleichzeitiger Sicherung des stehen bleibenden Haushälftenteils.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
7 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten