Hallo,
angenommen es gibt seit 25 Jahren ein Wohngebiet mit Neubauten und gegenüberliegenden Gärten für die Bewohner dieser Neubauten.
Die Gärten sind gepachtet und besitzen jeweils eine gemauerte Gartenlaube.
Das Grundstück ist im Besitz der Kirche und diese möchte nun die Gartenanlage in 3 Flurstücke aufteilen um diese an Privatpersonen für Eigenheime zu verkaufen.
Ist dies möglich ?
MfG
Jona
Abriss Garten, da Eigenheime gebaut werden sollen
Verbaut?
Verbaut?
Grundsätzlich kann die Kirche das machen, die entscheidende Frage ist, über welchen Zeitraum die Pachtverträge der Gärten laufen und was in diesen zur Kündigung steht.
Guten Abend,
ich schließe mich der vorherigen Stellungnahme an und möchte ergänzen, dass das Pachtrecht seit dem ursprünglichen Pachtvertrag angepasst wurde. Zusätzlich zur Prüfung des Pachtvertrages an sich wäre zu prüfen, ob an die Stelle der Regelungen im Pachtvertrag für Sie günstigere rechtliche Regelungen geschaffen wurden.
Mit freundlichem Gruß
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Hallo,
leider kann ich nicht sagen was im Pachtvertrag steht, da ich allgemein frage (meine Verwandten werden derzeit damit konfrontiert).
Soweit ich noch weiß hieß es sie könnten für 99 Jahre kaufen, aber es könne auch in dieser Zeit jederzeit das Grundstück genommen werden.
MfG
Zitat:für 99 Jahre kaufen
...pachten, nicht kaufen.
Und jetzt?
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