Abriss Nachbargebäude

6. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
clear57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abriss Nachbargebäude

Hallo ,
an meinem Haus wurde das Nachbargebäude letztens abgerissen . Die Kellerwand soll nun isoliert werden , meine Kellersohle steht allerdings ca. 60 cm tiefer als die des abgerissenen Hauses und besteht im unteren Teil aus Feldsteinen und deshalb müsste eine kleine Vorwand anbetoniert werden um eine Dickbeschichtung auftragen zu können .Ist dafür nun die Abrissfirma bzw der Hauseigentümer verantwortlich oder ich ?
Wer kennt sich mit sowas aus ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Ich verstehe die Situation nicht. War das Nachbargebäude an dein Haus angebaut? Geht es jetzt darum die nun frei liegenden Wände abzudichten oder zu isolieren? Gibt es irgendwelche Absprachen mit dem Nachbarn der sein Haus abgerissen hat?

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#2
 Von 
clear57
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja , es war ein Reihenhaus und die Kellerwand bisher keinem Oberflächenwasser ausgesetzt . Diese müsste jetzt abgedichtet werden .

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
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#4
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

maßgeblich ist die Grenze. Liegt der maßgebliche Kellerteil noch auf dem Bereich Ihres Grundstückes, und müsste und könnte die Vorwand auf Ihrem Grundstück montiert, bzw. angegossen werden, sind Sie dafür zuständig.

Müsste die Vorwand auf dem Grundstück - es geht hier um Zentimeter - auf dem Grundstück des Nachbarn zu Ihrem Schutz angegossen werden, handelt es sich um eine Überbauung. Hierzu brauchten Sie das Einverständnis des Nachbarn.

Hätte der Nachbar "grundstücksscharf" abgerissen und wäre im Grundsbuch oder Baulastverzeichnis nichts anderes eingetragen (was Sie hier nicht schildern), ist der Nachbar zu nichts verpflichtet.

Hier hilft in der Schicksalsgemeinschaft von Nachbarn nur eins: Aufeinander freundlich zugehen und sich verständigen. Das ist allemal billiger, als zentimetergenaue Grenzen mit teuren Gutachten feststellen zu lassen.

Mit freundlichem Gruß


Signatur:

Blaki

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#5
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Wer hat was abgerissen ?
Behörden und andere haben grundsätzlich eine Schadenminderungspflicht resultierend aus Art 14 GG ( ..Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen...")

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

@ mgrasek100

Könntest Du den Stuss mit dem ewigen Heranziehen des Grundgesetzes mal lassen, oder hast Du den Sachverhalt nach mittlerweile versuchten 200 belehrenden Kommentaren, dass alle weiteren Gesetzbücher das Grundgesetz zwar als Basis nutzen, dieses aber in einzelnen Punkten einschränken können, noch immer nicht verstanden?

-- Editiert von spatenklopper am 17.10.2016 15:54

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