Hallo,
Ich hab mal eine Frage. Und zwar wollen meine Frau und ich ein Grundstück kaufen (in einem Ortsteil) . Aber ein Vergabekriterium war das man engen Bezug zu der Ortschaft haben soll. Meine Schwester wohnt in dem Ort, da dachten wir das es klappen müsste. Aber die Antwort darauf war, das der Erwerber gebürtig aus der Ortschaft stammen oder aktiv sich in der Ortschaft einbringen bzw. am Vereinsleben teilnehmen soll. Meine Frau kommt gebürtig aber aus der gleichen Gemeinde, nur nicht direkt aus dem Ortsteil. Nun wollte ich fragen ob ich da rechtlich was gegen machen kann? Die Grundstücke sind nämlich nicht vergeben.
Danke im Voraus.
Liebe Grüße
Chris
Absage Grundstückskauf mit der Begründung " kein enger Bezug zur Ortschaft"
18. November 2020
Thema abonnieren
Frage vom 18. November 2020 | 15:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Absage Grundstückskauf mit der Begründung " kein enger Bezug zur Ortschaft"
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. November 2020 | 15:51
Von
Status: Senior-Partner (6442 Beiträge, 2318x hilfreich)
Natürlich nicht, warum auch ?
Ein Verkäufer darf sich den Käufer doch frei aussuchen und darf da auch eigene Vorstellungen haben.
#2
Antwort vom 18. November 2020 | 16:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHallo, :
Ich hab mal eine Frage. Und zwar wollen meine Frau und ich ein Grundstück kaufen (in einem Ortsteil) . Die Grundstücke werden von der Gemeinde verkauft. Aber ein Vergabekriterium war das man engen Bezug zu der Ortschaft haben soll. Meine Schwester wohnt in dem Ort, da dachten wir das es klappen müsste. Aber die Antwort darauf war, das der Erwerber gebürtig aus der Ortschaft stammen oder aktiv sich in der Ortschaft einbringen bzw. am Vereinsleben teilnehmen soll. Meine Frau kommt gebürtig aber aus der gleichen Gemeinde, nur nicht direkt aus dem Ortsteil. Nun wollte ich fragen ob ich da rechtlich was gegen machen kann? Die Grundstücke sind nämlich nicht vergeben.
Danke im Voraus.
Liebe Grüße
Chris
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Baurecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. November 2020 | 18:12
Von
Status: Unbeschreiblich (120337 Beiträge, 39878x hilfreich)
Und? Hat sich nichts geändert am Sachverhalt ...
#4
Antwort vom 18. November 2020 | 18:17
Von
Status: Unbeschreiblich (32283 Beiträge, 5678x hilfreich)
Rechtlich kann man nichts machen. Aber man kann sich nochmals bewerben. Offenbar gibts keine passenden Bewerber?ZitatDie Grundstücke sind nämlich nicht vergeben. :
Vielleicht ändert/erweitert die Gemeinde ihre Kriterien...?
Ist schon öfter vorgekommen, wenn die Grundstücke nicht weggehen wie warme Semmeln.
Und was ist das überhaupt: Ein enger Bezug zur Ortschaft...?
Könnte ich auch haben, obwohl ich nicht von dort komme---weil ich diesen Ortsteil von X so schön finde und jeden Monat dorthin zum Kurzurlaub fahre und dort in der Handballmannschaft mitspiele und im Kirchenchor singe und .... blablabla
#5
Antwort vom 18. November 2020 | 18:23
Von
Status: Unbeschreiblich (120337 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatUnd was ist das überhaupt: Ein enger Bezug zur Ortschaft...? :
Lesen hilft ...
Zitatdas der Erwerber gebürtig aus der Ortschaft stammen oder aktiv sich in der Ortschaft einbringen bzw. am Vereinsleben teilnehmen soll :
Und jetzt?
Schon
268.326
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten