Absage Hauskauf

29. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Don Andres
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)
Absage Hauskauf

Hallo,

wir beabsichtigten den Kauf eines Hauses vom Bauträger.
Dazu haben wir eine Reservierung gemacht und eine Gebühr bezahlt für diie Vorbereitung eines notariellen Kaufvertrages.

Die Vertragsentwürfe und Unterlagen sind uns bereits vom Notar zugesandt worden.
Nun sind wir aus beruflichen Gründen vom Kauf zurücktreten und haben dies dem Bauträger mitgeteilt.

Kann neben der Reservierungsgebühr noch weitere Kosten vom Notar auf uns zukommen?

Danke und Grüße

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9 Antworten
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#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ich denke nicht: Mit der Gebühr, die für die Vorbereitung des Vertrages durch den Notar gezahlt wurde, müsste alles abgegolten sein. Der Bauträger hat den vorbereiteten Vertrag in Auftrag gegeben und euch einen Teil (oder alle?) Gebühren hierfür wie vertraglich vereinbart berechnet.

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#2
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Die Vertragsentwürfe und Unterlagen sind uns bereits vom Notar zugesandt worden.
[...]

Kann neben der Reservierungsgebühr noch weitere Kosten vom Notar auf uns zukommen?


Sicher, da der Notar ja zumindest euch einen Brief mit den Unterlagen geschickt hat, wird er seinen Aufwand dafür logischerweise auch berechnen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

quote:
und eine Gebühr bezahlt für diie Vorbereitung eines notariellen Kaufvertrages.


Es kommt darauf an, ob das tatsächlich die Notargebühr für den Vertragsentwurf war; diese kann der Notar natürlich in Rechnung stellen. Ob der Notar die Rechnung an den Bauträger gerichtet und dieser die Kosten an euch weitergegeben hat, geht aus dem Sachverhalt nicht eindeutig hervor.





-- Editiert am 01.04.2009 19:28

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

kommt darauf an, was in Reservierungsvertrag steht.
Normalerweise deckt die Reservierungsgebühr nicht die Notarkosten, sondern nur für
das Reservieren des Kaufobjektes, da während der Reservierung der Bauträger
dieses Objekt nicht anderweitig vermarkten kann. Dadurch erleidet er bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags Verluste.

Wenn es um mehrere gleichartige Verkaufsobjekte und einheitlichen Vertragsentwurf handelt, d.h. der Bauträger ohnehin diesen Entwurf bei diesem Projekt wiederholt benötigt, so kann von Notarkosten abgesehen werden oder nur sehr geringe Kosten anfallen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Schiebt einen anderen Grund nach. Sucht ein einen Passus im Vertrag raus den der Verkäufer beim Gespräch nicht genannt hat und den er nicht streichen wird. Nur wegen dieses Passus im Vertrag lehnt ihr das Geschäft dann ab. Man findet immer was.

Er kann keine "Reservierungsgebühr" verlangen und dann unzumutbare Bedinngen machen. Wenn Ihr jedoch aus eigenen Gründen zurücktretet.

Sonst hab ich nur eine super Geschäftsidee: Ich verkauf mein Haus gegen 5000 Euro, verlange ne Reservierungsgebühr von 500 und verlang dann im Vertrag weitere Leistungen die ich bisher verschwiegen habe. Bei dem Kaufpreis brummt der Laden

K.

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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

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#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Der Käufer hat aus eigenem Grunde aus dem Vertrag zurückgetreten.
Die bis dahin angefallenen Kosten hat er somit zu tragen.
Was kann denn der Bauträger für die Entscheidung des Käufers ?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Klar der Verkäufer zeigt das blaue Einfamilienhaus und im Vertrag steht dann die Eigentumswohnung........

Selbstverständlich kann man zurücktreten, ist ja auch kein Rücktritt denn ein Vertrag wurde ja noch nicht geschlossen.

K.

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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Don Andres
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

Danke erst einmal für die Antworten.
Um zu präzisieren:
Die Vereinbarung betraf eine Gebühr für die Vorbereitung eines notariellen Kaufvertrages. Also keine der üblichen Reservierungsgebühren i.e.S..

Der Kaufvertragsentwurf war ein allgemeiner für alle Käufer, es handelt sich um eine Anlage mit mehreren Reihenhäusern. Unser Entwurf war sogar noch ohne Namen. Es wurde also kein spezieller für uns gemacht.

Die Gebühr bin ich bereit zu zahlen, die Vereinbarung ist hier relativ dicht, zudem hat sich das Objekt sogar zu unseren Gunsten verbessert.

Danke und Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Das Zusenden eines blanko Vertragsmuster kostet normalerweise nichts, höchstens die Briefmarke. Hier wurde ja kein angehandelter Vertrag erstellt, sonder der Vorschlag des Verkäufers ausgehändigt.
Was soll das denn kosten ?

quote:
Die Gebühr bin ich bereit zu zahlen

Ja denn

Mehr kann nicht kommen. Ein Kaufvertrag kan ja noch nicht zustande.

K.

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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

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