Hallo, ich habe ja schon einen Thread laufen hier wegen meines Gartenhäusschens....kurz nun eine andere Frage. Ich weiß, dass der Grenzabstand zum Nachbarn 2,50 m betragen muss. Nun ist es so, das da, wo mein Häusschen hin soll, ca. nach zwei Metern die Straße kommt (ist jetzt keine Straße in dem Sinn, sondern ein geteerter Feldweg kann man fast sagen, weil da wo mein Stall ist, der Ort ein kleiner Weiler der Gemeinde ist). Mein Häusschen ist aber in meinem Grundstück hinterm Zaun. Betreffen die 2,50 m Grenzabstand den nächsten Nachbarn oder auch 2,50 m zur Straßeseite? die Nachbarn selbst sind nämlich bestimmt 10 Meter weg wenns reicht.
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Abstand Gartenhaus
10. Oktober 2012
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Frage vom 10. Oktober 2012 | 10:40
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 4x hilfreich)
Abstand Gartenhaus
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#1
Antwort vom 10. Oktober 2012 | 14:22
Von
Status: Lehrling (1051 Beiträge, 833x hilfreich)
Ein Grenzabstand ist der Abstand zur Grenze - sonst würde er nicht Grenzabstand heißen.
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#2
Antwort vom 12. Oktober 2012 | 18:37
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 603x hilfreich)
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn das Gartenhaus nur 50 cm näher am Feldweg steht als eigentlich zulässig: wer wird sich deswegen die Mühe machen und dagegen vorgehen?
Außerdem spielt auch die Höhe des Häuschens eine Rolle, schaut mal in eure Landesbauordnung, ob euer geplantes Gartenhaus überhaupt einen Grenzabstand einhalten muss!
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-- Editiert gaga92 am 12.10.2012 18:39
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