Abstand Hecke

24. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 627x hilfreich)
Abstand Hecke

Hallo zusammen,

in meinem Bebauungsplan steht, dass eine Hecke bis max. 1,50 m gepflanzt werden darf, mit 50 cm Abstand zur Grenze.

Mein Nachbar hat Thuja gekauft, beachtliche Pflanzen, schon 1 m hoch. Sie vorgeschriebenen 50 cm hat er, findet er, eingehalten. Er nahm als Abstand den Thuja Stamm und dann 50 cm zur Grenze. Die Dinger hatten aber einen Durchmesser von 40 cm, und hängen nun, ein Jahr später, schon rüber. Auf was beziehen sich die 50 cm. Muss das echter "Luftabstand" sein ?



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"Chylla"

-- Editiert von Chylla am 24.08.2005 23:16:29




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 863x hilfreich)

Schade, dass es sich noch nicht rumgesprochen hat, dass bei Fragen zum Nachbarschaftsrecht immer wichtig ist, das Bundesland anzugeben.

Deshalb hier erst mal für NRW

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§ 46 Berechnung des Abstandes

Der Abstand wird von der Mitte des Baumstammes, des Strauches oder des Rebstockes waagerecht und rechtwinklig zur Grenze gemessen, und zwar an der Stelle, an der der Baum, der Strauch oder der Rebstock aus dem Boden austritt. Bei Hecken ist von der Seitenfläche aus zu messen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
puppe
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 184x hilfreich)

hallo odil,
kannst du mir auch sagen , wie das in nrw mit zaun bzw. sichtschutz aussieht? kann man da auch bei einem gewissen abstand dann diese setzen ? im wohngebiet sind vorne zur strasse 80 cm und seitlich 120cm vorgesehen.kann ich, wenn ich zb 1 m zurückgehe, dannn einen höheren zaun setzen ?
vielen dank schon mal...gruß
puppe

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 627x hilfreich)

das Bundesland ist Baden Würtemberg, sorry.

" Bei Hecken ist von der Seitenfläche aus zu messen." heist das von der äußeren Heckenkante ? Also doch nicht von der Mitte ?

-- Editiert von Chylla am 25.08.2005 21:51:30

4x Hilfreiche Antwort

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