Abstandsfläche BayBo

29. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Riebesehl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abstandsfläche BayBo

Hallo User,
habe eine Frage zum Thema Abstandsfläche von Grenzgaragen. Bin in einigen Foren unterwegs gewesen aber noch keine einfache Erläuterung gefunden.

Will eine Garage bauen. In der BayBo steht, dass Grenzgaragen eine Abstandsfläche von 3,0 m haben müssen. Zwischen meinem Grundstück und dem Fahrweg (Straße) sind ca. 2,6 m, der jedoch der Gemeinde gehört. Muss ich die 3,0 m von meiner Grundstücksgrenze einhalten oder vom Fahrweg?
Hatte auch mal gehört, dass die Abstandsfläche 3,0 oder 0,0 m betragen kann? Ist da was dran?
Garage hat eine Länge von 7 m und einer Gesamtfläche von 28 qm.
Eine Besonderheit noch, die Garage liegt an einem Hanggrundstück und die Garage wird somit nur von der Straßenseite befahrbar bzw. ist dort sichtbar, der Rest ist unterirdisch und die Garage hat somit nur eine flache Decke.
Danke für Eure Unterstützung.
Gruß

-- Editiert am 29.05.2009 22:56

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

wenn die Abstandsfläche von 3m , gemessen von deiner Grundstücksgrenze, unterschritten werden soll, muss eine Baulast eingetragen werden. Sprich mal mit der Gemeinde und dem Bauamt.

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