Abstandsfläche öffentliche Straße/ öffentlicher Park - Hessen

18. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
stayhungry
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abstandsfläche öffentliche Straße/ öffentlicher Park - Hessen

Hallo zusammen,

meine Frau und ich planen ein Einfamilienhaus (10m x 10m Außenmaße/ 2 Vollgeschosse mit Walmdach) in Hessen / genauer Stadt Hanau zu bauen. Jetzt hätten wir ein Grundstück gefunden, dass uns wirklich gut gefällt. Da es allerdings eher rechteckig geschnitten ist, hätten wir in der Länge 25m und in der Tiefe „nur" 13,6m. Hinter dem Grundstück entsteht eine öffentliche Grünfläche, vorne entsteht eine öffentliche Straße. Das Baufenster wäre genau 10m tief. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage (die mir leider aktuell auch noch niemand beim Bauamt beantworten konnte, da es sich um ein Neubaugebiet handelt).

Wie sind die Abstandsflächen in Hessen normalerweise bei öffentlichen Flächen geregelt? Gelten hier auch die 3m Mindestabstand? Wenn nein, müsste ja das eingeräumte Baufenster von 10m tiefe knapp ausreichen, oder?

Vielen Dank vorab :)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Wenn ich deine Beschreibung richtig interpretiere, ist das Baugrundstück 13,60 m breit und 25 m lang.
Geht es dir nicht eher um die Breite?--- Damit dein gewünschtes Haus von 10 m Breite dort rein darf?
Und rechts und links gibt es andere Baugrundstücke?
Gäbe es nach vorne zur öfftl. Straße später einen *Vorgarten*?

Für das Neubaugebiet gibt es einen Bebauungsplan. Die Baubehörde von H. weiß nichts dazu?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
stayhungry
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

so meinte ich das natürlich:) Wenn man vor dem Grundstück steht, wird rechts mal ein Geh/Fahradweg lang führen. Links ist dann ein Nachbargrundstück. Aufgrund der Länge von 25m sind hier die Abstände zum Nachbargrundstück aber kein Problem. Einen Vorgarten planen wir zur Straße hin nicht. Der Eingang wäre seitlich. Höchstens eine Hecke als Sichtschutz.
Beim Bauamt wurde ich leider abgewimmelt, weil der B-Plan noch nicht verabschiedet wurde. Mich interessiert aktuell ja eigentlich auch erstmal nur, wie es sonst im Baurecht mit angrenzenden öffent. Grünflächen/Straßen gehandhabt wird.

-- Editiert von stayhungry am 18.08.2019 09:47

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von stayhungry):
wie es sonst im Baurecht mit angrenzenden öffent. Grünflächen/Straßen gehandhabt wird.
Überall anders. Das wird dann für die jeweilige Fläche im gültigen B-Plan festgelegt, den die Kommune/Stadt/Gemeinde per Satzung beschließt.
Eine öffentl. Fläche/Straße/Weg ist übrigens auch ein benachbartes Grundstück.
Zitat (von stayhungry):
weil der B-Plan noch nicht verabschiedet wurde.
Aha. Das ist aber für euch als Grundstückskäufer wichtig.

-ICH- würde versuchen, das Grundstück zunächst reservieren zu lassen, wenn das möglich ist.
Erst, wenn sicher ist, dass ihr euer Haus so hinsetzen könnt, wie ihre es euch erträumt, solltet ihr kaufen.
Gerade in Neubaugebieten setzen die B-Pläne relativ häufig sehr streng fest, WIE zu bauen ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Kissenschlacht
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 252x hilfreich)

Wie sind die Abstandsflächen in Hessen normalerweise bei öffentlichen Flächen geregelt? Gelten hier auch die 3m Mindestabstand?

Laut § 6 der Hessischen Bauordnung gilt:

Die Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen. Sie dürfen
auch auf öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und öffentlichen
Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte

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