Hallo,
folgender Sachverhalt.
Wir planen in Bayern auf dem Grundstück der Schwiegereltern zu bauen.
Es soll eine Grundstücksteilung erfolgen und das Haus auf dem neu geschaffenem Grundstück würde alle Abstandsflächen einhalten.
Am bestehenden Bestandshaus der Schwiegereltern galt bis zum Jahr 2021 2 x H und 2 x H/2, danach wurde eine neue Abstandsflächensatzung mit 2 x 0,8 H und 2 x 0,4 H erlassen.
Im Jahr 2001 erfolgte ein Erkeranbau für ein Treppenhaus, welcher die Abstandsfläche zum Nachbargrundstück verletzt hat. Dafür gibt es eine Zulassung der Abweichung gemäß Art. 70 Abs. 1 BayBo.
Durch die Teilung des Grundstückes ist der Sachbearbeiter des Bauamtes der Ansicht, das als Konsequenz aus der Abweichung des Erkers die restlichen Abstandsflächen nicht mehr mit 0,4 berechnet werden dürfen, sondern nur noch mit 0,8 H. Wir hätten dann also auf dem neu geschaffenem Grundstück 0,8 H des Altgebäudes und könnten somit die Abstandsflächen nicht mehr einhalten, da wir das Haus nicht weiter nach Hinten setzen können.
Der Sachbearbeiter sagt, wenn wir hinten ins Grundstück bauen wollen, müssen wir den Bestandsbau ohne Abweichung nachweisen, d.h. den Erker auf 0,4 H zurückbauen. Das ist schwer möglich.
Ist die Vorgabe des Sachbearbeiter okay? Wird der damals gültige Bescheid mit den eingetragenen Abweichungen durch die Teilung ungültig oder ist das reine Willkür und man sollte den rechtlichen Weg bzw. den Weg über seinen Vorgesetzten gehen?
Abstandsflächen Altegebäude BayBo nach Teilung Grundstück
22. Juli 2024
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Frage vom 22. Juli 2024 | 12:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abstandsflächen Altegebäude BayBo nach Teilung Grundstück
Verbaut?
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#1
Antwort vom 22. Juli 2024 | 18:38
Von
Status: Student (2272 Beiträge, 500x hilfreich)
Gehe ich recht in der Annahme, dass bei der Maßnahme zunächst ein Bestandsgebäude zurückgebaut werden soll?
#2
Antwort vom 23. Juli 2024 | 23:10
Von
Status: Student (2272 Beiträge, 500x hilfreich)
Schade. Keine Antwort.
Dann war das Thema wohl nicht so wichtig.
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