Hallo,
wir würden gerne unsere Garage in Wohnraum umwandeln, da es auf unserem Grundstück die einzig sinnvolle Möglichkeit einer preiswerten Wohnraumvergrößerung darstellt. Aber leider bin ich da kein Experte und das Landratsamt ist leider nicht sehr hilfsbereit.
Hier eine Skizze: https://ibb.co/ZWQgQbP
Das blaue Gebäude ist unsere Doppelgarage die an unser Haus grenzt. Wandhöhe ca 2,20 m zur grünen Grenze und ca 4,0m am Giebel des Daches zur roten Grenze.
Im Norden ist Nachbar 1 (rot), der eine Garage auf Grenze gebaut hat. Der Abstand zu unserer Garage beträgt ca. 1,0 bis 1,2m, da die Grenze schief verläuft.
Im Osten ist Nachbar 2 (grün), der auf unsere Grundstücksgrenze eine Lagerhalle gebaut hat. Darin lagern einfach nur Steine oder so.
Auf Nachfrage beim Landratsamt hieß es nur kurz und knapp, dass wir das nicht in Wohnraum umwandeln dürfen, weil wir sowohl Richtung Norden als auch Osten kein 3,0 m Abstand einhalten können. Einziger Vorschlag, alles abreißen und neubauen mit den gültigen Abstandsgrenzen. Da das aber weder nachhaltig noch Aufwandstechnisch realistisch ist für uns, hab ich mir Gedanken gemacht.
Jetzt meine Fragen/ Ideen die ich mir stelle bzw habe:
1. Da es ja nicht um Grenzbauten der Nachbarn mit Wohnraum geht, sondern es sich um Lager bzw Garagenflächen handelt, können die Nachbarn da nicht auf die 3,0 m Abstand durch Unterschrift verzichten?
2. Würde ein Kauf von XY m² der Nachbarn etwas an der Situation ändern?
3. Würde ein "Wohnraumbau in der Garage" etwas ändern? Sprich in die Garage Mauern einziehen, die tatsächlich 3,0 m von den Grundstücksgrenzen weg sind. Somit könnten die Außenwände stehen bleiben.
4. Gibt es sonst vllt irgendeine Möglichkeit, wie man aus unserer Garage Wohnfläche machen kann, ohne Abriss und 0,5m weiter nach Westen und 2m weiter nach Süden bauen zu müssen?
Zusammenfassung: Ich hoffe, dass hier der ein oder andere "rumhüpft", der sich mit Abstandsflächen und insbesondere Spezialfällen ein wenig auskennt und mir vllt den ein oder anderen Tipp geben kann.
Ja, ich weiß, wie die grundsätzlichen Regeln sind, nur fällt es mir eben schwer zu akzeptieren, dass es bei Einzelfällen keinerlei Spielraum geben kann. Sowohl zur roten als auch zur grünen Grenze ist keinerlei Einsicht auf unser Grundstück und die Außenmauern unserer Garage würden nicht geändert. Sprich es würde sich nichts ändern. Es würde grundsätzlich nicht mal jemand merken, wenn er unser Haus nicht betritt. Ich möchte nur natürlich alles rechtlich sauber und daher hoffe ich auf eine Lösung, die für uns Sinn ergeben könnte.
Bei Fragen zu Maßen oder sonstigen Infos, einfach melden. :-)
Danke schon mal für jeden Kommentar, Tipp, Hinweis.
LG
Abstandsflächen bei Umwandlung Garage in Wohnraum (Bayern) - Brauche kreative Ideen? :)
8. Januar 2024
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Frage vom 8. Januar 2024 | 14:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abstandsflächen bei Umwandlung Garage in Wohnraum (Bayern) - Brauche kreative Ideen? :)
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#1
Antwort vom 8. Januar 2024 | 16:31
Von
Status: Student (2328 Beiträge, 514x hilfreich)
Da wird auch eine sehr kreative Herangehensweise keine rechtskonforme Lösung ermöglichen.
Falls überhaupt eine Lösung gefunden werden kann (Wohnraumschaffung, Nachhaltigkeit, besondere Situation), dann nur in einem sehr engen Gespräch zwischen einem ortsbekannten guten Planer und den Verantwortlichen.
P.S.:
Zitatund das Landratsamt ist leider nicht sehr hilfsbereit. :
Das ist überhaupt nicht deren Aufgabe. Eine derartige Herangehensweise lässt die Chancen von Nahe Null auf deutlich unter Null sinken.
#2
Antwort vom 8. Januar 2024 | 16:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo, danke für deine Antwort.
ZitatFalls überhaupt eine Lösung gefunden werden kann (Wohnraumschaffung, Nachhaltigkeit, besondere Situation), dann nur in einem sehr engen Gespräch zwischen einem ortsbekannten guten Planer und den Verantwortlichen. :
Das ist ja schon mal ein Ansatz. Sprich ich sollte einen Bauplaner mit dem Projekt vertraut machen?
ZitatDas ist überhaupt nicht deren Aufgabe. Eine derartige Herangehensweise lässt die Chancen von Nahe Null auf deutlich unter Null sinken. :
Ok, um Missverständnisse zu vermeiden nochmal kurz erklärt. Ich habe bisher keinerlei Berührungspunkte mit dem Baurecht gehabt und hier ging es lediglich um eine Idee von mir. Wie könnte ich meine Wohnfläche, die zu klein ist wegen Nachwuchs, nachhaltig ohne Grünfläche zu versiegeln und möglichst kostengünstig ohne neue Mauern und Dach, erweitern. Daher war das für mich die laienhaft naheliegende Lösung. Als Laie bin ich auch davon ausgegangen, dass mir das Landratsamt bei so einer Anfrage zumindest den ein oder anderen Tipp geben würde, wie es denn umsetzbar ist. Denn da weder ein Nachbar eine optische Veränderung sehen würde, die Grünfläche von uns bleiben würde und wir mehr Wohnfläche hätten, sehe ich als WIN WIN WIN an. Dass das Landratsamt hier keine Tipps gibt und das völlig normal ist, wusste ich nicht, aber ist ja auch nicht weiter schlimm.
Wie gesagt, ich bin ganz am Anfang mit einer Idee und habe hier einfach gehofft, dass sich jemand schon mal mit einer ähnlichen Thematik hat beschäftigen müssen und vllt den ein oder anderen Hinweis geben kann, von wegen wenn man solche Fenster verwendet, dann geht das oder wenn man mit dem Nachbarn das und das festlegt, dann geht das. Einfach einen Präzedenzfall quasi aus eigener Erfahrung.
Und nochmal, ich bin absoluter Laie und ich habe das Abstandsflächengesetz rauf und runter gelesen, aber da stehen so viele Sachen und Ausnahmen drin, dass ich nicht weiß, was hier bei mir zutreffen könnte.
Dachte hier bin ich daher richtig. :-)
LG
-- Editiert von User am 8. Januar 2024 16:47
-- Editiert von User am 8. Januar 2024 16:49
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#3
Antwort vom 8. Januar 2024 | 17:05
Von
Status: Student (2328 Beiträge, 514x hilfreich)
ZitatWandhöhe ca 2,20 m :
Zitatohne neue Mauern und Dach :
Wie soll da die lichte Raumhöhe von 2,40 m hergestellt werden? Tiefer legen?
ZitatAls Laie bin ich auch davon ausgegangen, dass mir das Landratsamt bei so einer Anfrage zumindest den ein oder anderen Tipp geben würde, :
Haben sie doch.
Zitatund ich habe das Abstandsflächengesetz rauf und runter gelesen, :
Meinst Du damit den Artikel 6 der BayBO?
#4
Antwort vom 9. Januar 2024 | 11:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie soll da die lichte Raumhöhe von 2,40 m hergestellt werden? Tiefer legen? :
Der Boden liegt schon 20cm unter Außenniveau, weil die Einfahrt zur Garage circa 30cm tiefer liegt.
ZitatHaben sie doch. :
Tatsächlich haben Sie nur gesagt, dass es wegen dem Abstand nicht geht und daher nur ein Abriss hilft. Aber ich habe ja nur gesagt, dass ich gehofft hätte, dass sie eine alternative Möglichkeit (nicht Abriss) vorschlagen, wenn meine Idee schon abgelehnt wird. Wenn das nicht gängige Praxis der Landratsämter ist, dann möchte ich dies natürlich auch nicht einfordern. :-D
ZitatMeinst Du damit den Artikel 6 der BayBO? :
Ja. Oder gibt es noch was anderes, dass ich lesen sollte? :-)
Wie ist das mit Präzedenzfällen allgemein? Wir haben in der Nachbarschaft einige ähnliche Fälle, bei denen Wohngebäude weniger als 3m an Lagerhallen/Garagen grenzen. Das sind zwar teilweise schon Jahrzehnte alte Gebäude, aber mir geht es da eher ums Verständnis. Wieso passt das dort und bei mir nicht?
#5
Antwort vom 9. Januar 2024 | 18:14
Von
Status: Schüler (293 Beiträge, 129x hilfreich)
Vielleicht. Für eine Beurteilung fehlen aber jede Menge Informationen. Nach derzeitiger Faktenlage ist es zwar nicht unwahrscheinlich, dass eine Abstandsflächenübernahme durch die Nachbarn möglich ist, da dadurch aber dauerhaft die Nutzungsmöglichkeiten der Nachbargrundstücke eingeschränkt sind, wird der Verzicht so teuer, dass ich den wirtschaftlichen Vorteil zum Abriss und Neubau in Zweifel ziehe.Zitat1. Da es ja nicht um Grenzbauten der Nachbarn mit Wohnraum geht, sondern es sich um Lager bzw Garagenflächen handelt, können die Nachbarn da nicht auf die 3,0 m Abstand durch Unterschrift verzichten? :
Nein, es sei denn, Du kaufst Ihnen mindestens die Flächen ab, auf denen die beschriebenen Gebäude stehen. Dann sind wir aber wieder bei der Wirtschaftlichkeit Deines Plans.Zitat2. Würde ein Kauf von XY m² der Nachbarn etwas an der Situation ändern? :
Nein.Zitat3. Würde ein "Wohnraumbau in der Garage" etwas ändern? Sprich in die Garage Mauern einziehen, die tatsächlich 3,0 m von den Grundstücksgrenzen weg sind. Somit könnten die Außenwände stehen bleiben. :
Art. 63 BayBO. Ob das eine Option ist, muss ein bauvorlageberechtigter Mensch nach Prüfung aller relevanten Gegebenheiten beurteilen.Zitat4. Gibt es sonst vllt irgendeine Möglichkeit, wie man aus unserer Garage Wohnfläche machen kann, ohne Abriss und 0,5m weiter nach Westen und 2m weiter nach Süden bauen zu müssen? :
Doch, alleine im Sinne der BayBO würde sich sehr viel ändern.ZitatSprich es würde sich nichts ändern. :
Ja.ZitatSprich ich sollte einen Bauplaner mit dem Projekt vertraut machen? :
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine professionelle Betrachtung zu einer anderen Lösung führt, halte ich für sehr hoch. Allerdings möchte ich nochmal auf die sehr spärlichen Informationen hinweisen, die jegliche Einschätzung an Wahrsagerei grenzen lassen.ZitatWie könnte ich meine Wohnfläche, die zu klein ist wegen Nachwuchs, nachhaltig ohne Grünfläche zu versiegeln und möglichst kostengünstig ohne neue Mauern und Dach, erweitern. Daher war das für mich die laienhaft naheliegende Lösung. :
Das kommt auf das Landratsamt an. Viele Kommunen haben als Bürgerservice eine unverbindliche Bauberatung installiert. Die üblichen Bauantragsentscheider sind aber die falschen Ansprechpersonen.ZitatDass das Landratsamt hier keine Tipps gibt und das völlig normal ist :
Ja, die gesamte BayBO, nicht mit dem Anspruch alles zu verstehen, sondern nur, um einen Überblick zu bekommen, was alles eine Rolle spielen kann. Kann auch im Dialog mit dem zu beauftragenden Planenden helfen.ZitatOder gibt es noch was anderes, dass ich lesen sollte? :-) :
Das kann viele Ursachen haben: Aliud (Vorhaben nur scheinbar ähnlich, da entscheidende Fakten von außen nicht erkennbar sind), Historie (andere Bauvorschriften), Ausnahmegenehmigung, Nachbarzustimmung, Schwarzbau, ...ZitatWieso passt das dort und bei mir nicht? :
Und jetzt?
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