Abstandsflächen zwischen Terrassenüberdachung und Poolüberdachung

17. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Elocin79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abstandsflächen zwischen Terrassenüberdachung und Poolüberdachung

Hallo, wir haben eine Terassenüberdachung und planen 3m entfernt den Bau eines genehmigungsfreien Pools. Bei der Überlegung welche Abdeckung für den Pool in Frage kommt, sind wir auf eine halbhohe teleskopisch verschiebbare Glasüberdachung gestoßen. Ist es richtig dass eine solche Überdachung ebenfalls Abstandsflächen auslöst und diese sich nicht mit der der Terrassenüberdachung überlappen darf? Gibt es Ausnahmen? Oder wäre tatsächlich die einzige Lösung den Pool erst nach 6m starten zu lassen?
Falls dem so ist, verstehe ich die Logik dahinter leider nicht. Alles wäre mittig auf unserem Grundstück weit weg von Nachbarn, so dass wir auch keinen stören oder gar mit unserem Vorhaben behindern würden. Ich freue mich auf Antworten. Vielen Dank. (Wir wohnen in NRW)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Escroda
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 114x hilfreich)

Wenn die Glasüberdachung nicht dazu geeignet ist, den Pool als Hallenbad zu nutzen, und nicht höher als 2m ist, löst sie keine Abstandsfläche aus.
Sollte alles so ungeschickt zusammengestellt sein, dass die Glasüberdachung doch eine Abstandsfläche auslöst, darf diese tatsächlich die der Terrassenüberdachung nicht überdecken. Die Behörde kann dann aber nach §6, Absatz 10 den geringeren Abstand gestatten.
Am Besten die Pläne mal einem Archtiekten oder Vermesser zeigen und eine Einschätzung geben lassen.

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#2
 Von 
Elocin79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Escroda):
Wenn die Glasüberdachung nicht dazu geeignet ist, den Pool als Hallenbad zu nutzen, und nicht höher als 2m ist, löst sie keine Abstandsfläche aus. ... Die Behörde kann dann aber nach §6, Absatz 10 den geringeren Abstand gestatten.


Danke für Ihre Einschätzung. Die Überdachung ist an höchster Stelle ca 150cm. Man kann darunter auch schwimmen. Gibt es Voraussetzungen für die Anwendung des Absatz 10 oder kann das auch kommunal unterschiedlich ausgelegt werden?

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#3
 Von 
Escroda
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Elocin79):
Man kann darunter auch schwimmen.

Dann wird es schwer, das Abstandsflächenerfordernis zu leugnen. Entweder das Glasdach soll eine reine Abdeckung sein, dann kann es auch 10cm über der Wasseroberfläche sein, was das Vorhaben zu einer baulichen Anlage macht, von der keine Abstandsflächen einzuhalten sind, oder das Vorhaben ist ein Gebäude, welches Abstandsflächen auslöst.
Zitat (von Elocin79):
kann das auch kommunal unterschiedlich ausgelegt werden?

Es handelt sich um eine Kann-Vorschrift, so dass die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet. Dies ist immer einzelfallbezogen. Man sollte der Behörde daher immer möglichst viele Argumente für die eigenen Interessen liefern, damit sich die Waage beim Abwägungsprozess zur richtigen Seite neigt.

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