Abstandsregelung NRW, L-Steine + Carport

27. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Onik
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abstandsregelung NRW, L-Steine + Carport

Guten Tag,
ich bräuchte bitte enmal einen Rat.

Mein Nachbar hat sein Gebäude ca. 80cm über meinem Haus errichtet.
Dieser möchte nun die Grenze mit 80cm hohen L-Steinen absichern und darauf 2 Doppelcarports mit Walmdach mit einer Länge von jeweils 6 Metern errichten. (4 Stellplätze)
Ist das alles so erlaubt?
Erlaubt ist ja eine mittlere Wandhöhe von 3 Metern. Wie wird diese genau berechnet? Mit oder ohne Dach?
Und ab welchem Bodenniveau wird die mittlere Wandhöhe gemessen? Ab meinem Boden oder das des Nachbarn, 80cm höher?
Carports mit Walmdächern sind ja wirklich sehr hoch. Ich berfürchte, dass ich eine 12 Meter Wand mit einer Höhe von 3,80 Metern vor meiner Terasse stehen habe.

Die Gebäude stehen in NRW. Im Bebauungsplan kann ich leider dazu nichts finden.

Vielen Dank im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Escroda
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Onik):
Ist das alles so erlaubt?

Da es sich um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben handelt, sollte die Baugenehmigungsbehörde diese Frage beantworten. Dem Forum fehlen viel zu viele Informationen.
Zitat (von Onik):
Wie wird diese genau berechnet? Mit oder ohne Dach?

Bei einer Dachneigung bis zu 45° wird die Höhe ohne Dach ermittelt. (Bei spitzfindiger Auslegung ist diese Aussage nicht richtig, da der Teil des Daches, der sich oberhalb der Außenkante der Außenwand befindet, schon zur Wandhöhe dazu zählt, aber das war mit der Frage wohl nicht gemeint).
Zitat (von Onik):
Und ab welchem Bodenniveau wird die mittlere Wandhöhe gemessen? Ab meinem Boden oder das des Nachbarn, 80cm höher?

Ab dem natürlichen Gelände des Baugrundstückes - hier also das Grundstück des Nachbarn. Wenn nicht mehr nachzuvollziehen ist, wie es zu dem Höhenunterschied gekommen ist (dieseits Aufschüttung oder jenseits Abgrabung) entspricht das natürliche Gelände dem vorhandenen Gelände bei Bauantragstellung. Liegen ältere Höhennachweise vor, z.B. Urgeländeaufnahme im Bebauungsplan, zählt dieses Geländeniveau, es sei denn, der BPlan setzt etwas anderes fest.
Zitat (von Onik):
Ich berfürchte, dass ich eine 12 Meter Wand mit einer Höhe von 3,80 Metern vor meiner Terasse stehen habe.

12m sind in Rheinland-Pfalz erlaubt, in NRW sind es maximal 9m, es sei denn, die Carports stehen auf zwei verschiedenen Grundstücken.

-- Editiert von Escroda am 27.11.2020 18:43

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#2
 Von 
Onik
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Escroda):
Ab dem natürlichen Gelände des Baugrundstückes - hier also das Grundstück des Nachbarn. Wenn nicht mehr nachzuvollziehen ist, wie es zu dem Höhenunterschied gekommen ist (dieseits Aufschüttung oder jenseits Abgrabung) entspricht das natürliche Gelände dem vorhandenen Gelände bei Bauantragstellung. Liegen ältere Höhennachweise vor, z.B. Urgeländeaufnahme im Bebauungsplan, zählt dieses Geländeniveau, es sei denn, der BPlan setzt etwas anderes fest.

Es handelt sich um ein Neubaugebiet. Unser Gebäude wurde auf dem 'ursprünglichem Gelände' gebaut. Ohne Abgrabung oder ähnliches.
Der Nachbar hat sein Grundstück ordentlich aufgefüllt.
Nach Ihrer Aussage gehe ich also davon aus, dass unser Grundstück als Messpunkt heran gezogen wird

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1719 Beiträge, 376x hilfreich)

Ob das Vorhaben genehmigungsfrei ist und die Regelungen zu den Abstandsflächen eingehalten werden, kann aufgrund der Angaben nicht zweifelsfrei beurteilt werden. Es spricht jedoch vieles dafür, dass die Carports
a) nicht genehmigungsfrei sind und
b) Abstandflächen erzeugen, welche auf dem Nachbargrundstück liegen würden.

Im übrigen wird "Die Wandhöhe ... bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut gemessen".
vgl. Pkt. 6.4 der VV BauO NRW

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