Abstellen von Wohnmobil auf eigenem Grundstück

23. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Falcowien
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Abstellen von Wohnmobil auf eigenem Grundstück

Wie haben ein eigenes Grünland und stellen dort unser Womo ab. Nun will die Gemeinde um Kaiserslautern (Pfalz) dass wir es entfernen, weil es keine Baugehmigung bekommen kann. Das Womo wird zwar bewegt, aber hin und wieder auch mal dort "genutzt" es steht allerdings zu 90 % nur rum. Ich suche Urteile, die etwas darüber aussagen, dass dies verboten ist.

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15 Antworten
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#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Baugenehmigung für ein Wohnmobil? Bevor du dich auf die Suche nach Gegenbeweise machst, soll die Gemeinde doch zuerst DIR begründen, warum für das Abstellen eines Wohnmobils eine Baugenehmigung notwendig sein soll - am besten schriftlich.

Wohnmobile stehen ja meistens irgendwo ´´ab´´, weil man sie nur in den Ferienzeiten nutzt.

Ich gehe davon aus, dass wir von einem handelsüblichen Wohnmobil sprechen oder handelt es sich eher um eine Art nicht mehr verkehrstüchtigen Wohncontainer ohne eigenen Antrieb?

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86x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.06.2010 19:41:01
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

16x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Habs gelesen: Da geht es nur vorrangig um dieses alte Gewerbe und das Wohnmobil steht scheinbar nicht auf eigenem Grund.

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6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.06.2010 19:41:01
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

quote:
Da geht es nur vorrangig um dieses alte Gewerbe


Dann hast Du es aber nicht zu Ende gelesen. es geht nicht vorrangig um das alte gewerbe, sondern um die Aufstellung zu Zwecken, die über das reine Parken hinausgehen.

quote:
und das Wohnmobil steht scheinbar nicht auf eigenem Grund.


Das ist doch nicht relevant. Auch für den Bau eines Hauses auf eigenem Grund benötigt man eine Baugenehmigung.

Aus dem Urteil ist klar zu entnehmen, dass auch für das Wohnmobil des Fragestellers eine Baugenehmigung erforderlich wäre. Dazu ist z.B. folgendes Zitat aus dem Urteil wichtig:
Nach Satz 1 des § 2 Abs. 1 LBauO sind bauliche Anlagen mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen und nach Satz 2 besteht eine Verbindung mit dem Erdboden auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder wenn sie nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest genutzt zu werden. Letzteres ist hier der Fall.

Wichtig ist hier daher, ob das Wohnmobil als bauliche Anlage eingestuft wird. Das gilt spätestens dann, wenn auch genutzt wird.




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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Falcowien
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich glaube das es eine absolute Grauzone ist.
Es wird zu 90% nicht genutzt und steht einfach nur so rum, ist angemeldet, hat Tüv und wird maximal 2x im Jahr bewegt. Wenn wir es fertig machen dann kann es schon mal vorkommen, dass wir es nutzen, aber das hält sich in Grenzen.

In der Erklärung der Kreisverwaltung heißt es:
....wenn sie nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist überwiegend ortsfest zu werden..

und

..in Abgrenzung zu einem Parken im Sinne einer bloßen Unterbrechung der Nutzung als Fortbewegungsmittel.

Hier ist die Frage, wie lange darf das Parken sein und wie lange muss die Unterbrechung sein.

Seltsam ist, dass wenn ich es auf der Strasse stehen habe, niemand daran Anstoß nimmt, auf meinem Grundstück schon.

Das ist für mich reine ABM weil die Beamten mal wieder nix zu tun haben - gleichezeitig verschwenden Sie noch Steuergelder.

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5x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

@günter: Vielleicht hättest Du nicht nur den überflüssigen Teil lesen sollen;)

Ja, ja, ihr habt ja recht, aber der Rest war einfach zu trocken.....


@falcowien: Ich kann die Aufforderung zur Einholung einer Baugenehmigung auch nicht verstehen, da fast jeder sein Wohnmobil (angemeldet, mit TÜV) -außer während 3 Ferienwochen- immer auf (s)einem Grundstück rumstehen hat. Vielleicht habt ihr ja aber doch ein solch charmantes Reglement im Bundesland :-) Ich finde die Regelung nicht einleuchtend nachvollziehbar, würde mich damit nicht zufriedengeben und weiter nachhaken.

Das ist für mich reine ABM weil die Beamten mal wieder nix zu tun haben - gleichezeitig verschwenden Sie noch Steuergelder.

Das könnte sein......

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.06.2010 19:41:01
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Siehe hier im Forum den Beitrag von Schwedenbucht bzgl. Wert Ackerland: Da geht es auch um das Abstellen eines Wohnmobils und auf hhs Frage, ob er denn eine Baugenehmigung habe ;-), meinte Schwedenbucht, das sei geklärt. Vielleicht weiß der also mehr.

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4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

quote:
meinte Schwedenbucht, das sei geklärt. Vielleicht weiß der also mehr.


Du solltest das auch richtig zitieren. Schwedebucht hat keineswegs behauptet, dass das geklärt sei, sondern vielmehr, dass sein Pächter eine Genehmigung hätte.

Das Einfordern einer Baugenehmigung für das Abstellen von Wohnmobilen ist auch keine Willkür, sondern soll das wilde Campen verhindern. Ich kenne Gegenden, wo das in der Vergangenheit erhebliche Ausmaße angenommen hat.

Da haben dann dutzende Wochenendcamper ihr Wohnmobil oder den Wohnwagen auf eigenem Grundstück oder mit Genehmigung des Eigentümers auf Wald und Wiesengrundstücken abgestellt und das dann zur Naherholung verwendet. Das animiert dann auch schnell Nachahmer. Auch auf öffentlicher Straße ist das nicht erlaubt. Diesem Treiben wurde dann ebenfalls mit Hilfe von Beseitigungsverfügungen Einhalt geboten.

Für diese Zwecke gibt es schließlich Campingplätze. Und die benötigen die Baugenehmigung auch nicht nur für die Errichtung des Verwaltungsgebäudes und der sanitären Anlagen, sondern auch für die Erlaubnis, dass man dort Wohnwagen und Zelte (!) dauerhaft aufstellen darf.

Die Rechtslage ist relativ klar: Das Abstellen eines Wohnmobiles über einen längeren Zeitraum ist nur auf Campingplätzen oder in einer Garage erlaubt.

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-- Editiert am 24.06.2010 16:11

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Falcowien
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

So einfach ist das nun auch nicht, ich muss keine Garage haben um mein Womo dauerhaft abzustellen. Ich kann es auch dauerhaft auf einem Günland abstellen, wenn ich es nicht nutze, muss es aber hin und wieder gewegen und es muss auch gemeldet sein u.s.w.. Nur die Nutzung auf dem Grünland macht es zu einem Domizil zum Wohnen und benötigt eine Genehmigung - soweit ist die Gemeinde mit mir schon klar. Nur die beweislast, dass ich dort nicht wohne liegt bei mir und diese wird angezweifelt. Ich muss jedesmal melden, wenn ich hinfahre und im grunde sagen, wenn ich wieder fahre, damit die sich davon überzeuge können ,dass ich auch ja nicht dort stehe oder vielleicht auch wohne. Aber das machen die auch nicht, die kommen ohne anmeldung und meist dann, wenn das Fahrzeug dort stehe. Dass dort weder Wasser noch Strom vorhanden ist interessiert die auch nicht. Reine Schikane....

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

@hh: Du hast mich wohl nicht richtig verstanden:

der Pächter hat seit langer Zeit eine Genehmigung der Gemeinde
das kann man doch als ´´ist geklärt´´ defenieren, oder etwa nicht!?

Ich schätze deine Beiträge, weil sie sachlich sind und meist Hand und Fuß haben, aber die Sache mit der Baugenehmigung für Wohnmobile.....da fehlt mir einfach eine Extremität. Ich erkenne die Eindeutigkeit in den von dir zitierten Urteilen und Vorschriften hierfür nicht. Wenn du willst, mach dir die Mühe und erklärs mir näher. Ich sprech morgen meinen Nachbarn an, dessen Wohnmobil auf der Obstwiese eines weiteren Nachbarn zwischen unseren Häusern die Saison außerhalb der großen Ferien überdauert-.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Falcowien
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Frage ist, ob das genügt, wenn die Gemeinde eine Genehmigung ausspricht, aber die Kreisverwaltung ein Vergehen sieht....

Weißt - geklüngel gibts bei uns auch, aber nur weil ich den Landrat kenne und mit ihm tanze, heißt das nicht, dass das gilt, was der mir erlaubt.... LOL***

Ich geh derweil mal in mein Womo und genieße die Zeit die mir hier noch bleibt.....

allen ein schönes WE

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Plusar500
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 24x hilfreich)

Man sollte sich nicht mit Behörden rumschlagen. EIn WOMO steht auf der Wiese, die Stadt schreibt.....

Dann fahre ich es weg und schreibe der Stadt das ich es entfernt habe.

Und ab dann drehen wir uns im Kreis. In meinem Kreis


(mir ist klar wie alt der Beitrag ist )

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Was soll dieser Beitrag? :???:

0x Hilfreiche Antwort

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