Absturzsicherung nicht öffenbares Fenster (bodentief) mit 3-fach Verglasung in NRW

13. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 48x hilfreich)
Absturzsicherung nicht öffenbares Fenster (bodentief) mit 3-fach Verglasung in NRW

Angenommen man hat im 1.OG Ein nicht öffenbares - maximal ein kippbares bodentiefen Fenster mit 3-fach Verglasung. Muss hier an der Außenseite noch eine Absturzsicherung montiert werden? Wo gibt es dazu Regelungen in NRW?

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9 Antworten
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#1
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 384x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
Wo gibt es dazu Regelungen in NRW?

In der Bauordnung von NRW.

Ein
Zitat (von scaglietti):
nicht öffenbares - maximal ein kippbares bodentiefen Fenster

ist eher unüblich. Es würde sich nur schwer reinigen lassen ;)

Sofern es tatsächlich nicht öffenbar ist und die Absturzsicherung über zum Beispiel eine absturzsichernde Verglasung gewährleistet wird, bräuchte es kein "Geländer".

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#2
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 48x hilfreich)

Ist denn eine klassische Dreifachverglasung schon ausreichend?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17016 Beiträge, 5896x hilfreich)

An das Thema hänge ich mich mal dran. Genau solch ein Fenster wollen wir auch in Kürze bei uns einbauen lassen. Wir wollen keine sichtbare Absturzsicherung, also darf sich das bodentiefe Fenster nicht öffnen lassen. Da es Milchglas werden wird ist auch das Thema mit der Reinigung unwichtig. Uns interessiert also auch, wie man eine Absturzsicherung ohne Geländer, realisieren kann, bzw, welche Eigenschaft das Fenster haben muss. Ich gehe davon aus, dass es bruchsiceres Glas in einer bestimmten Stärke sein muss.
Bisher finde ich dazu aber nicht ausreichend Informationen.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16841x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
Ist denn eine klassische Dreifachverglasung schon ausreichend?


Ohne dass ich es genau weiß würde ich vermuten, dass es Sicherheitsglas sein muss.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32262 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von scaglietti):
man hat im 1.OG Ein nicht öffenbares
Wenn man das Fenster dort schon hat, hätte der Planer prüfen können, ob und wie man auf eine Absturzsicherung verzichten kann.
Zitat (von scaglietti):
Muss hier an der Außenseite noch eine Absturzsicherung montiert werden?
Wenn das jetzt gefordert wird und sonst keine Abnahme erfolgt, dann wird man wohl nachrüsten müssen.
Es muss im 1.OG auch ein 2. Rettungsweg vorhanden sein. Welcher wäre das dort?

Maximal kippbar ist mir als Fensterausführung nicht bekannt. Ich kenne als gebräuchlichste Varianten Kipp oder Dreh/Kippflügel.
Ich meine: Klassische 3fach-Verglasung wird vor allem aus dem WS-Nachweis berechnet bzw. empfohlen.
Sicherheitsglas soll in erster Linie einbruchhemmend wirken.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)

Sehe es mal von einer anderen Seite an.
Evtl. könntest du eine Balkontür einbauen und als Absturzsicherung ein Geländer in der Art eines französischen Balkons vorsehen. Wäre das eine Lösung?

Signatur:

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32262 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Wäre das eine Lösung?
Ich hatte verstanden, der TE will nach Möglichkeit keine Extra-Absturzsicherung.
------------------------------------------
Zitat (von -Laie-):
Wir wollen keine sichtbare Absturzsicherung,
Dann wäre ein feststehendes Fensterelement möglich. Damit spart man die Beschläge. Ob das gestalterisch gelingt, wird jeder anders bewerten.
Oft übernehmen gläserne Absturzsicherungen eine erhebliche Fassadengestaltungsfunktion. Und sind von innen (fast) nicht zu sehen.
Es bleibt aber die Forderung nach dem 2. Rettungsweg, nicht nur in NRW.
Milchglas oder satiniertes Glas--- nicht mehr oder seltenst reinigen? Ich meine, du irrst.

Absturzsicherung soll tatsächlich verhindern, dass jemand bei geöffnetem Fenster ---abstürzt--.
Ob man sich gegen eine Prüfbehörde durchsetzen kann, wenn man Absturz mit bruchsicherem Glas verhindern will, weiß ich nicht.
Ich wäre mir nicht sicher, ich würde den Handwerker fragen, der die örtliche Baubehörde kennt.
Der Handwerker könnte sich notfalls enthaften.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 384x hilfreich)

Die Absturzsichernde Verglasung ist in DIN 18008 geregelt. (Früher war es in den "Technischen Regeln für absturzsichernde Verglasung" - TRAV.)
Für einen ersten Einblick sh.
https://www.fensterversand.com/absturzsichernde-verglasung-fenster-trav-esg-vsg.php

Ob und wie die Anforderungen mit dem Fenster umgesetzt werden können, muss der Hersteller klären.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Es sind nicht nur Anforderungen an die Verglasung zu erfüllen. Die Befestigungen der Verglasung im Rahmen (Glashalteleisten) und die Befestigung vom Rahmen im Mauerwerk sind nachzuweisen. In der TRAV stehen Vorzugsabmessungen und Glasaufbauten mit nachgewiesener Stoßsicherheit. Das macht die Nachweisführung für den Statiker einfacher.

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