Angenommen man hat im 1.OG Ein nicht öffenbares - maximal ein kippbares bodentiefen Fenster mit 3-fach Verglasung. Muss hier an der Außenseite noch eine Absturzsicherung montiert werden? Wo gibt es dazu Regelungen in NRW?
Absturzsicherung nicht öffenbares Fenster (bodentief) mit 3-fach Verglasung in NRW
Verbaut?
Verbaut?
ZitatWo gibt es dazu Regelungen in NRW? :
In der Bauordnung von NRW.
Ein
Zitatnicht öffenbares - maximal ein kippbares bodentiefen Fenster :
ist eher unüblich. Es würde sich nur schwer reinigen lassen
Sofern es tatsächlich nicht öffenbar ist und die Absturzsicherung über zum Beispiel eine absturzsichernde Verglasung gewährleistet wird, bräuchte es kein "Geländer".
Ist denn eine klassische Dreifachverglasung schon ausreichend?
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An das Thema hänge ich mich mal dran. Genau solch ein Fenster wollen wir auch in Kürze bei uns einbauen lassen. Wir wollen keine sichtbare Absturzsicherung, also darf sich das bodentiefe Fenster nicht öffnen lassen. Da es Milchglas werden wird ist auch das Thema mit der Reinigung unwichtig. Uns interessiert also auch, wie man eine Absturzsicherung ohne Geländer, realisieren kann, bzw, welche Eigenschaft das Fenster haben muss. Ich gehe davon aus, dass es bruchsiceres Glas in einer bestimmten Stärke sein muss.
Bisher finde ich dazu aber nicht ausreichend Informationen.
ZitatIst denn eine klassische Dreifachverglasung schon ausreichend? :
Ohne dass ich es genau weiß würde ich vermuten, dass es Sicherheitsglas sein muss.
Wenn man das Fenster dort schon hat, hätte der Planer prüfen können, ob und wie man auf eine Absturzsicherung verzichten kann.Zitatman hat im 1.OG Ein nicht öffenbares :
Wenn das jetzt gefordert wird und sonst keine Abnahme erfolgt, dann wird man wohl nachrüsten müssen.ZitatMuss hier an der Außenseite noch eine Absturzsicherung montiert werden? :
Es muss im 1.OG auch ein 2. Rettungsweg vorhanden sein. Welcher wäre das dort?
Maximal kippbar ist mir als Fensterausführung nicht bekannt. Ich kenne als gebräuchlichste Varianten Kipp oder Dreh/Kippflügel.
Ich meine: Klassische 3fach-Verglasung wird vor allem aus dem WS-Nachweis berechnet bzw. empfohlen.
Sicherheitsglas soll in erster Linie einbruchhemmend wirken.
Sehe es mal von einer anderen Seite an.
Evtl. könntest du eine Balkontür einbauen und als Absturzsicherung ein Geländer in der Art eines französischen Balkons vorsehen. Wäre das eine Lösung?
Ich hatte verstanden, der TE will nach Möglichkeit keine Extra-Absturzsicherung.ZitatWäre das eine Lösung? :
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Dann wäre ein feststehendes Fensterelement möglich. Damit spart man die Beschläge. Ob das gestalterisch gelingt, wird jeder anders bewerten.ZitatWir wollen keine sichtbare Absturzsicherung, :
Oft übernehmen gläserne Absturzsicherungen eine erhebliche Fassadengestaltungsfunktion. Und sind von innen (fast) nicht zu sehen.
Es bleibt aber die Forderung nach dem 2. Rettungsweg, nicht nur in NRW.
Milchglas oder satiniertes Glas--- nicht mehr oder seltenst reinigen? Ich meine, du irrst.
Absturzsicherung soll tatsächlich verhindern, dass jemand bei geöffnetem Fenster ---abstürzt--.
Ob man sich gegen eine Prüfbehörde durchsetzen kann, wenn man Absturz mit bruchsicherem Glas verhindern will, weiß ich nicht.
Ich wäre mir nicht sicher, ich würde den Handwerker fragen, der die örtliche Baubehörde kennt.
Der Handwerker könnte sich notfalls enthaften.
Die Absturzsichernde Verglasung ist in DIN 18008 geregelt. (Früher war es in den "Technischen Regeln für absturzsichernde Verglasung" - TRAV.)
Für einen ersten Einblick sh.
https://www.fensterversand.com/absturzsichernde-verglasung-fenster-trav-esg-vsg.php
Ob und wie die Anforderungen mit dem Fenster umgesetzt werden können, muss der Hersteller klären.
Es sind nicht nur Anforderungen an die Verglasung zu erfüllen. Die Befestigungen der Verglasung im Rahmen (Glashalteleisten) und die Befestigung vom Rahmen im Mauerwerk sind nachzuweisen. In der TRAV stehen Vorzugsabmessungen und Glasaufbauten mit nachgewiesener Stoßsicherheit. Das macht die Nachweisführung für den Statiker einfacher.
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