Hallo!
Ein recht großes Grundstück wurde in 4 gleiche Teile aufgeteilt und zum Teil bebaut.Grundbuch und so ist alles in Ordnung. Wir besitzen eines der hinteren Grundstücke (sogenanntes Hammergrundstück.) und müssen jetzt an das Abwassernetz. Von der Straße zu unserem Grundstück gelangen wir über einen Weg, ca 60 m land. Der Abwasserzweckverband ist jetzt der Meinung, daß der Kontrollschacht 1m auf dem Grundstück gesetzt werden soll. Leider sieht der Verband als Grundstücksgrenze nicht die Grenze zu unserem Grundstück an sonder sieht als Grundstücksgrenze die Straßenfront an. Damit sollen wir faktisch die ca. 60 m von der Straße bis zu unserem Grundstück zu unseren Kosten verlegen lassen. Ist das so richtig?????
Abwasseranschluß
20. Juni 2016
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Frage vom 20. Juni 2016 | 21:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abwasseranschluß
Verbaut?
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#1
Antwort vom 20. Juni 2016 | 22:15
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2382x hilfreich)
Zitat:. Damit sollen wir faktisch die ca. 60 m von der Straße bis zu unserem Grundstück zu unseren Kosten verlegen lassen. Ist das so richtig?
Es stimmt leider, der Anschlusspunkt ist an der Straße.
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