Abwasserbeseitung der Gemeinde, Straße geflutet, Hilfe

31. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
tobsen1985
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Abwasserbeseitung der Gemeinde, Straße geflutet, Hilfe

Guten Tag

Folgendes Problem

Wir habe ein EFH gebaut. Das Grundstück haben wir der Gemeinde abgekauft. Vollerschlossen in einem Baugebiet. Ende des Jahres soll die derzeit provisorische Straße ausgebaut werden.
Wir liegen mit dem Grundstück am tiefsten Punkt des Baugebiets (abschüssige Lage).
Das Abwasser, welches auf den öffentlichen Straße anfällt, soll in Rigolen am Straßenrand versickern. Diese Rigolen sind derzeit jedoch nur Gräben, die kein Wasser versickern lassen.
Eine der drei Rigole wurde fertig gestellt, da ein Nachbar fast "abgesoffen" ist.

Bei Starkregen oder länger anhaltendem Regen kommt es zu der Situation, dass die Straße (vor meinem Haus) komplett geflutet wird. Das Wasser läuft dann auch ca. 2 Tage nicht mehr ab. Man kommt so gerade eben noch mit dem Auto bis zum Haus. Zu Fuß nur mit Gummistiefeln.
Die oberen Rigolen laufen über und so läuft das Wasser bis nach unten (wo ich wohne).
Ich befürchte, dass bei dem nächsten Regen (morgen) der Pegel so hoch steigen könnte, dass das Wasser bis an das Haus gelangt, evtl. eintritt.

Die Gemeinde bleibt dabei, dass es ein Baugebiet ist und der Straßenausbau Ende des Jahres durchgeführt wird.

Wie kann ich die Gemeinde zu einer Lösung zwingen bzw. wie soll ich am besten Vorgehen, um beim Schaden, etc nicht doof da zu stehen.

Danke schon mal

Gruß Tobi

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Der Hinweis an die Gemeinde ist genauso nachweisbar wie die Rückantwort?


Aktuelle Fotobeweise vor Ort gesichert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Tobi,

Zitat (von tobsen1985):
Die Gemeinde bleibt dabei, dass es ein Baugebiet ist und der Straßenausbau Ende des Jahres durchgeführt wird.


Damit hätte die Gemeinde zumindest hier bei mir Recht. Hat ein Bekannter von mir vor einigen Jahren mal leidvoll erfahren müssen, nur da waren es keine fehlenden Versickerungsschächte. Es fehlte der Anschluss an das Abwasser-Kanalnetz, was allerdings alle neuen Bauherren wussten.

Zitat (von tobsen1985):
wie soll ich am besten Vorgehen, um beim Schaden, etc nicht doof da zu stehen.


Ich würde bei angekündigtem Starkregen und der beschriebenen Lage über einen Schutzwall aus Sandsäcken nachdenken. Allemal besser, als die neue Bude voll brauner Brühe zu haben.

Überlegung: wer garantiert Dir eigentlich, dass die Gefahr bei fertig gestellten V-Schächten bei Starkregen nicht mehr besteht, wenn jetzt schon die oberen bereits fertigen überflutet werden und das Überschusswasser nach unten abläuft.

SG

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von tobsen1985):
Die Gemeinde bleibt dabei, dass es ein Baugebiet ist und der Straßenausbau Ende des Jahres durchgeführt wird.

Da dies dem Häuslebauer schon bereits bei Baubeginn bekannt war ist er bewußt die daraus entstehenden Risiken freiwillig eingegangen => Keine Schadenersatzansprüche gegenüber der Gemeinde.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1491x hilfreich)

Es geht dem TE nicht um den Straßenbau, sondern um die Entwässerung der Straße. Hier würde ich Fotos machen und einen Antrag stellen. Im übrigen haben die Anwohner ja ein Mitspracherecht beim Ausbau.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ähm, wenn keine Straße da ist, dann braucht sie auch nicht entwässert zu werden. Straßenbau und deren Entwässerung gehen Hand in Hand.

1x Hilfreiche Antwort

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