Hallo, ich habe mal einige Fragen:
Wir haben von über 10 Jahren ein Reihenhaus gekauft.
Nun hatten wir einen Wasserschade im Keller, bei dem das Wasser aus den Abflüssen im Keller kam.
Wir haben den zuständigen Abwasserbetrieb benachrichtigt, der hat auch die Leitung gespült und dann kamen die mit nem Kamerawagen.
Der stellte fest das ein Kabel wohl irgendwann mal durch das Abwasserrohr geschossen wurde.
Allerdings ist der Schaden auf dem Grundstück vom Nachbarn.
Der Abwasserbetrieb darf jetzt angeblich nichts machen, weil keine Zuständigkeit besteht.
Der Nachbar will die Kosten nicht tragen, da er ja keinen Schaden hat, denn sein Hausanschluss liegt hinter der Schadstelle.
Wer der Schadensverursacher ist kann ohne die Aufnahme der Plasterung und der grabung zur Schadstelle angeblich nicht ausfindig gemacht werden.
Evtl. besteht das Problem schon seit mehr als 20 Jahren, das bedeutet der Verursacher könnte evtl. nicht mehr existent sein.
Was kann ich nun als Eigentümer tun?
Wer haftet für die entstandenen Schäden?
Wer muß den Schaden beheben?
Danke schon mal für die Antworten.
Fulgora
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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"
Abwasserrohr auf Nachbargrudstück defekt
Wenn der Verursacher des Schadens nicht mehr herangezogen werden kann, sollte man sich die Eintragung zum Leitungsrecht im Grundbuch und die zugehörige Bewilligungsurkunde (Amtsgericht)genau durchlesen. Wenn die gemeinsame Leitung für alle Häuser durch alle Grundstücke führt, wird es mit Sicherheit eine Regelung bezüglich der Instandhaltung und der Reparaturen geben.
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Danke für die Anwort.
Aber was ist wenn im Grundbuch nichts eingetragen steht?
Ich vergaß zu erwähnen, wir sind das letzte Haus in der Reihe und wie kann ich da einsehen was in den Grundbüchern der anderen Häuser steht?
Thx
Fulgora
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quote:
wie kann ich da einsehen was in den Grundbüchern der anderen Häuser steht?
Geh zum Grundbuchamt, schildere dein Problem und frage nach, ob beim Nachbarn ein Leitungsrecht für das Abwasserrohr eingetragen ist.
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Hallo,
der zuständige Wirtschaftsbetrieb unserer Stadt hat nachgesehen, es gibt keine Grundbucheinträge bzgl. Leitungsrecht. Also auch keine Regelung bezüglich der Instandhaltung und der Reparaturen.
Der Nachbar stellt sich quer den Schaden beheben zu lassen, da er ja von dem Leitungsschaden nicht beeinflusst ist.
Was kann ich denn überhaupt jetzt noch machen. Denn der Schaden ist ja eigentlich indirekt durch ihn (Antrag Telefon/Gas oder Strom) entstanden, auch wenn er nicht ausführend war.
Ich kann ja nicht gegenüber dem von ihm beauftragten Unternehmen Ansprüche stellen.
Gruss
Fulgora
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Wenn das Kabel schon seit mehr als 10 Jahren durch das Kanalrohr geht, dann handelt es sich ja nicht um einen Schaden, der sofort behoben werden muß - nach der Säuberung wird es ja wohl wieder ein paar Jahre dauern, bis die Verstopfung wieder kommt...
Allerdings wird diese Stelle spätestens bei der Dichtigkeitsprüfung (http://www.dichtigkeitspruefung-24.de/dichtigkeitspruefung/ablauf-dichtigkeitspruefung.htm) Ärger machen. Am besten sollten sich hier alle Beteiligten, d.h. alle Eigentümer in dieser Häuserreihe, mal zusammensetzen, um eine gemeinsame Prüfung und Sanierung des Kanals zu organisieren.
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-- Editiert am 06.05.2011 14:12
Danke für die Antworten.
Das Haus das quasi hinter uns dran hängt ist vor wenigen Wochen verkauft worden und wird nun von einer 4-köpfigen Familie anstatt wie vorher von einer Einzelperson bewohnt. Hinzukommt das beim Spülen der Leitung auch Feuchttücher etc. rausgespült wurden, die wohl von den 2 Wickelkindern stammen könnten.....
Sprich die Gefährdung hat sich erhöht in letzter Zeit.
Beim Wasseraustritt letzte Woche ist ja aufgrund schneller Reaktion (Geräte aufbocken) nichts schwerwiegendes passiert.
Aber was ist wnn wir z.B. in den Urlaub fahren und es passiert was?
Das muss schnellstens behoben werden, denn nebenan ist Nachwuchs Nr.3 unterwegs.
Und wenn auch kein materieller Schaden auftritt es stinkt bestialisch.
Gruss
Fulgora
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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
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Die Situation versteh ich jetzt nicht: wenn ihr die letzten in der Reihe seit, wo steht dann das 'Haus quasi hinter euch'? Gibt es da noch mehr Häuser, die an den Kanal angeschlossen sind? Auf jeden Fall ist es für die Sauberkeit des Kanals besser, wenn in einem Haus viele Leute wohnen, weil dann viel mehr Wasser (Duschen, Waschmaschine, Spülmaschine, Toilette) durch den Kanal rauscht und größere Brocken wegspült als bei einer Einzelperson, die möglicherweise auch noch Wasser spart...
Als Absicherung gegen einen Rückstau im Kanal sollte man über den Einbau einer Rückstauklappe nachdenken, dann kann man beruhigt in den Urlaub fahren!
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Hallo,
das letzte Haus hat quasi zwei Eigentumswohnungen von der das Abwasser der beiden Wohnungen zusammen über einen Hausanschluss geleitet werden.
Das Abwasser von dem Neukäufer fließt quasi unter unserer Wohnung lang.
Eine Rückstauklappe wird aus dem Grunde nichts bringen, da das Abwasser vom Dach auch in diese Leitung die unter dem Haus lang geht eingeleitet wird.
Ist auch so geplant, da der Kanal in den alles fließt ein Mischwasserkanal ist.
Mit Rückstauklappe würde der Schaden also ggf. sogar noch höher werden.
Es sind quasi 3 Probleme:
Der Nachbar will obwohl er Nutznießer dieses Kabels das durch das Abwasserrohr geschossen wurde für den Schaden nicht aufkommen, da keine seiner Versicherungen das abdeckt.
Die Sradt will erst das Problem beheben wenn die Kostenübernahme vom Nachbarn unterschrieben wird. Selbst wenn wir das übernehmen würden, müsste der Nachbar unterschreiben.
Nur der Nachbar kann sich an den "Verursacher" wenden, also müssen wir alle Kosten bei unserem Nachbarn "einklagen". Wir haben die Leitung z.B. lrztes Jahr bereits auf unsere Kosten spülen lassen. Das sollen wir laut Stadt jetzt als Kosten einreichen. Die Gebäudeversicherung hat schon angemerkt, das wenn ein Schaden gemeldet wird, dieser zwar beglichen wird, aber der Nachbar in Regress genommen wird.
Das ist ja das ********e an der Situation, das der Verursacher erst festgestellt werden kann wenn die Schadstelle geöffnet wurde. Da angeblich weder Wasser noch andere Leitungspläne existieren.
Gruss
Fulgora
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