Hallo Forum:
Ich habe 2003 ein Haus gekauft ( Baujahr 1960 ). Nun habe ich festgestelle, dass mein Abwasserrohr über ein Nachbargrundstück ( unter einer Wiese )läuft. Die Wiese ist unbebaut und kann aufgrund ihrer Lage ( schmal und direkt an einer Kreuzung )auch nicht bebaut werden. Leider wurde mir kein Leitungsrecht ins Grundbuch eingetragen.
Kann mein Nachbar mich abklemmen ?? ( Ich glaube er weiß gar nicht das die Leitung daher läuft.) Die leitung liegt da seit 1960 , gibt es hier soetwas wie "Gewohnheitsrecht" ?
Könnte ich für evtl. anfallende Kosten den Verkäufer oder den Makler haftbar machen ? Der VK hat das Haus gebaut und wußte somit wo die Leitung herläuft.
-- Editiert von Dschoeki am 24.04.2006 20:09:39
Abwasserrohr .... was nun ????
Verbaut?
Verbaut?
Gewohnheitsrecht gibt es in diesem Falle nicht. 1960 gab es auch noch nicht für alles gesetzliche Regelungen.
Den Makler kannst du nicht haftbar machen, denn der kriecht ja nicht durch die Leitungen.
Welche andere Möglichkeit hättest du denn, dein Haus an die öffentliche Kanalisation anzuschließen?
--- editiert vom Admin
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Also um mein Abwasserrohr umzuleiten müßte ich nun ca 30 m in meinem Garten die Leitung verlegen ( das kleinste Übel -nur Rasen ) dann unter dem Bürgersteig und eine 4 spurige Hauptstrasse aufreissen um an den Schmutzwasserkanal zu gelangen. Ich könnte mir vorstellen ( bin nur Laie ), dass das erhebliche Kosten verursachen wird.
Wenn ich mich nun mit dem Nachbarn einigen kann und er mir ein Leitungsrecht Grundbuchlich zusichert, kann ich diese Kosten dann von meinem Verkäufer erstattet bekommen ?
Hallo Pawel,
1960 waren die Leute noch nicht ganz so streitlustig und wollten noch nicht für alles ein Gesetz/Verordnung usw. Kannst ja mal versuchen über das statistische Bundesamt herauszubekommen, wie fleißig die Politiker seitdem waren;)
Hallo Dschoeki,
hast du denn Bedenken, dass es wegen der bisherigen Leitung Probleme gibt? Ich sehe schwarz, dass du vom Verkäufer Geld wegen dieser Leitung bekommen kannst. Vielleicht Augen zu und durch?
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