Hallo,
ich war angemeldet beim Bauamt, um in eine ominöse Baugenehmigung, die meinem Nachbarn gegeben wurde, Einsicht zu nehmen.
Der Bauamtsleiter gestattet mir nur Einsicht in das Schreiben mit allen Seiten, das mir auch zugestellt worden war. Ich wollte natürlich wissen, was im Vorfeld angestellt worden ist, um an so eine Baugenehmigung
zu kommen. Da verweigerte er mir die weitere Einsicht. Das ginge mich nichts an.
Akteneinsicht beim Bauamt
Verbaut?
Verbaut?
Grundsätzlich brauchst Du für die Einsicht in fremde Bauunterlagen ein berechtigtes Interesse.
Als Nachbar hast Du typischerweise das Recht, Lageplan, Bauzeichnungen und Baubeschreibung einzusehen, wenn das Bauvorhaben Dein eigenes Grundstück beeinträchtigen könnte. Um Einwände geltend zu machen, muß man schließlich wissen, was im einzelnen wie und wo genehmigt worden ist.
Mehr muß man dazu aber auch nicht wissen. Neugier ist zwar verständlich, aber noch kein berechtigtes Interesse.
Einzelheiten sollten in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes stehen.
Zur Ergänzung:
Es ging mir darum, ob ich Widerspruch einlegen soll oder nicht, weil ich ´Wochen vorher vom Bauamt die Info erhalten hatte, die Baugenehmigung würde versagt.
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Wie du richtig erwähnst: Wochen vorher. Vielleicht war das ursprünglich eingereichte Baugesuch nicht genehmigungsfähig und dazur kann es zig Gründe geben. Dann wird eben umgeplant, so dass die Herren vom Baurechtsamt zufrieden sind
b
-- Editiert von GMS am 11.04.2005 11:25:21
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