Allgemein: DIN baurechtlich eingeführt

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Blumenschein
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Allgemein: DIN baurechtlich eingeführt

Hallo zusammen,

eine allgemeine Fragen zu DIN Normen und öffentliches Baurecht!
Wird eine DIN neu aufgestellt und Bestand des öffentliches Baurechtes, müssen dann sämtliche Sanierungsarbeiten, Änderungsarbeiten etc. nach dieser neuen DIN durchgeführt werden?

Beispiel: Die DIN 4109 Tabelle 3 sieht für Wohnungstrenndecken zwischen fremden Arbeitsräumen in Geschosshäuser mit Wohnungen und Arbeitsräumen eine Schallandorderung von R= 54 db und L = 53 db vor. (R= Raumschall; L= Trittschall).

1.) Muss bei einer Sanierung einer alten Holzbalkendecke diese Werte zwingend eingehalten werden? (Unter Sanierung verstehe ich z.B. Erneuerung der Lehmschüttung, Erneuerung der unteren Deckenlage
2.) Wie verhält es sich bei einer Teilsanierung, sprich nur Teile der Deckenfläche?

Die Energieeinsparverordnung berücksichtigt eine so genannte Bagatellgrenze um gewisse wirtschaftliche Härten abzufedern! Gibt es so etwas auch pauschal für die baurechtlich relevante DIN-Normen?

Vielen Dank für Hinweise,
Gruß
--
Blumenschein


-----------------
""

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen