Vor einigen Jahren wurde ein Altbau, Baujahr 1970, gekauft. Jetzt stellt es sich heraus, das es für diesen Bau keine Baugenehmigung gibt. Das Haus wurde als Notbehelfsheim eingetragen, ein Antrag auf "Erweiterungsbau" wurde damals gestellt. Diesem Bauantrag wurde zunächst zugestimmt, dann wurde er nach einer Gebietsreform aber wieder abgelehnt. Das es das fertige Haus gibt, ist der zuständigen Behörde seit 1970 bekannt. Es wurde bis heute jedoch nichts unternommen. Dieses war dem jetzigen Eigentümer beim Kauf jedoch alles nicht bekannt. Was kann er jetzt unternehmen, damit das ganze rechtskräftig wird, oder gibt es eine Verjährungsfrist, so dass der jetzige Bau ohne weitere Genehmigung stehen bleiben darf?
Altbau ohne Baugenehmigung
11. März 2003
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Frage vom 11. März 2003 | 19:03
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Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Altbau ohne Baugenehmigung
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