Alternativen zum Kauf?

23. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
c123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)
Alternativen zum Kauf?

Hallo Rechtskundige,
nachdem Ihr vom Konzept '"Haus halb mieten, halb kaufen"' abgeraten habt (http://www.123recht.net/Haus-halb-kaufen-halb-mieten__f106628.html), wird nun eine andere Alternative zum Kauf gesucht. Der bisherige Eigentümer des (zur Zeit fremdvermieteten) Einfamilienhauses will es partout nicht verkaufen, da sie mit dem Haus monatliche Einnahmen erzielen wollen.

Was haltet Ihr von folgenden Alternative?
1. Mietvertrag mit monatlicher Mietzahlung,
Einsetzung der Mieterin/Tochter als Erbin des Hauses (ohnehin vorgesehen),
(für den Fall, dass das Eigentum übertragen wird/werden muss, z.B. wenn die Eigentümer Geld benötigen) Grundbucheintragung eines Vorkaufsrechts zu Gunsten der Mieter zu einem fest vereinbarten Kaufpreis (zum Schutz der Mieter vor Anstieg der Bodenpreise)
ODER
2. Mietvertrag mit monatlicher Mietzahlung,
Einsetzung der Mieterin/Tochter als Erbin des Hauses,
Grundbucheintragung eines Vorkaufsrechts zu Gunsten der Mieter zu dem dann geltenden Marktpreis abzüglich der Summe der bis Ausübung des Vorkaufsrechts geleisteten Mietzahlungen.
ODER
3. Abweichend vom Ausgangsfall Abschluss eines Kaufvertrags mit Vereinbarung einer monatlich bis ans Lebensende zu zahlenden Kaufpreisrente,
Grundbucheintragung eines Vorkaufsrechts, jetzt freilich zu Gunsten des Verkäufers mit einem Kaufpreis, der der Summe der geleisteten Kaufpreisrentenzahlungen entspricht (um sicherzustellen, dass der Familienbesitz nicht in fremde Hände fällt).



-- Editiert von c123 am 23.05.2008 16:58:19

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49420 Beiträge, 17376x hilfreich)

Ich würde hier zu 3. tendieren.

Zur genauen Ausgestaltung des Vertrages solltet Ihr dann einen Notar befragen. Typischerweise wird hier kein Vorkaufsrecht, sondern eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen.

Bei 1. und 2. bist Du kein Eigentümer und kannst daher auch nicht so agieren. Für jede bauliche Maßnahme benötigst Du die Zustimmung des jetzigen Eigentümers.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Und vielleicht
4. anderes Objekt suchen.

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#3
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 845x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Evt. wäre ein Verkäuferdarlehen möglich,
würde aber auchlieber was anderes suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
c123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Forumbesucher,
habt Ihr noch weitere Meinungen dazu?

@hh, sika0304 und sad: Was sind die Beweggruende, die Euch zu Nr. 3 bzw. zum Kauf eines ganz anderen Objekts veranlassen

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