Altes Wohnhaus jetzt im Gewerbegebiet - Neubau möglich?

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.01.2016 01:21:03
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Altes Wohnhaus jetzt im Gewerbegebiet - Neubau möglich?

Zur Situation: Meine Familie wohnt schon seit mehreren Generationen in der gleichen Gemeinde. Das Geburtshaus meiner Oma, ein alter Bauernhof, steht mittlerweile in einem Gewerbegebiet. Auf dem 3000qm Grundstück stehen das alte Wohnhaus (mehr als 100 jahre alt), ein kleines Nebenhaus (gebaut 1940), mehrere Garagen und die alte Scheune, die eine Hobby-Werkstatt beherbergt.

Leider sieht man den Gebäuden ihr Alter an, deswegen meine Frage: Kann ich auf dem Grundstück einen Neubau planen? Ich weiß, dass wohnen im Gewerbegebiet strengen Auflagen unterliegt, aber schließlich hat meine Familie auf dem Grundstück schon gelebt, als es weit und breit noch kein Gewerbe gab, was ist in solch einem Fall möglich?

Ich hoffe auf fundierte Antworten, damit ich weiß, ob ich auf ein eigenes Häuschens bauen kann

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

In einem Gewerbegebiet sind normalerweise Betriebswohnungen erlaubt. Daneben dürfte es eine Rolle spielen, ob Du das alte Haus abreißen willst, oder ob der Neubau zusätzlich errichtet werden soll.

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb432202-9):

Leider sieht man den Gebäuden ihr Alter an, deswegen meine Frage: Kann ich auf dem Grundstück einen Neubau planen?

Das nennt sich dann Erhaltungsbau, man gibt an die alte Bausubstantz lässt sich nur mit Aufwand sanieren, also Abriss und Neuaufbau ist kein Problem.
Betriebsleiterwohnung wenn ein Gewerbe ausgeübt wird, geht auch, aber es darf nicht mehr Wohnraum als jetzt schon Bestand ist, entstehen.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.01.2016 01:21:03
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von fb432202-9):
aber es darf nicht mehr Wohnraum als jetzt schon Bestand ist, entstehen.


Das bedeutet dann, dass die Quadratmeterzahl der Wohnfläche übereinstimmen muss, oder?

Vielen Dank für die Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Das bedeutet dann, dass die Quadratmeterzahl der Wohnfläche übereinstimmen muss, oder?


Was genau möglich ist, sollte im Bauamt erfragt werden.

Außerdem sollte geprüft werden, ob das Grundstück wirklich im Gewerbegebiet liegt. Nur, weil das gefühlt so ist, muss das rechtlich nicht so sein. Daneben sollten die genauen Festlegungen im Bebauungsplan geprüft werden.

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