Anbau Balkon

21. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Taffarel79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anbau Balkon

Guten Morgen zusammen,

wir haben eine Doppelhaushälfte gekauft. Der Käufer der anderen Hälfte will direkt einen Balkon anbauen und benötigt daher unsere Unterschrift. Grundsätzlich würden wir dies auch unterschreiben. Jedoch wollen wir erst in ein paar Jahren einen Balkon anbauen. Sollten wir uns dies jetzt schon schriftlich von den Nachbarn zusichern lassen und wenn ja, mit welchem Text.

Gruß und Danke




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 841x hilfreich)

Hallo, wozu benötigt er Eure Unterschrift, wird mit dem Balkonneubau eine Abstandsfläche unterschritten, eine Baulast auf eurem Grundstück eingetragen, Grenzbebauung etc. ?

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#2
 Von 
Taffarel79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die Grundstücksgrenze wird unterschritten, daher benötigen sie eine Unterschrift.
Wollen uns nur absichern damit wir später keine Probleme bei unserem Bau.

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#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 841x hilfreich)

Zitat:
die Grundstücksgrenze wird unterschritten,


Was meinst Du damit, der Abstand zur Grundstücksgrenze wird unterschritten ? Wie weit wird an die Grundstücksgrenze heran gebaut ? Es ergeben sich daraus auch Anforderungen an den Brandschutz (Verlängerung der Haustrennwand, ist ein Brandüberschlag möglich etc.).

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#4
 Von 
Taffarel79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wird 50 cm an die Grundstücksgrenze heran gebaut!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 841x hilfreich)

Eine Abstandsfläche ist nicht erforderlich vor Außenwänden an Grundstücksgrenzen, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften das Gebäude an die Grenze gebaut werden darf und rechtlich gesichert ist, dass auf dem Nachbargrundstück ebenfalls an die Grenze gebaut wird. Da Sie ein Doppelhaus besitzen, bei dem Grenzbebauung somit vorgeschrieben ist, sind hier also keine Abstandsflächen erforderlich. Der Balkon darf grenznah errichtet werden. Im Umkehrschluss heißt das, dass sie später auch das Privileg nutzen können und ihren Balkon grenznah errichten dürfen. Meines Erachtens darf der Nachbar auch ohne ihre Zustimmung bauen.

Die Anforderungen an den Brandschutz sind zu überprüfen und einzuhalten. Dazu kann ich leider nichts sagen, da sich die Länderbauordnungen und auch die Musterbauordnung unterscheiden. Wichtig für Sie wäre hier, einen Kompromiss oder eine Kostenbeteiligung mit dem Nachbarn auszuhandeln, wenn durch den späteren Anbau ihres Balkones höhere Anforderungen entstehen (z.B. Gebäudeabschlusswand verlängern und mind. 30 cm über die Bedachung führen). Manche Bundesländer fordern für Balkonanbauten auch gar nichts.

-- Editiert von hausfrau66 am 21.12.2015 10:15

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#6
 Von 
Taffarel79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Super! Damit haben sie mir schon weiter geholfen. Weiß aber noch nicht welchen Text ich aufsetzen soll, welchen die Nachbarn dann für mich als Sicherheit unterschreiben. Vielleicht könnten Sie mir da auch helfen. Danke

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#7
 Von 
joebeuel
Status:
Student
(2013 Beiträge, 1550x hilfreich)

Ich kenne es so, das man in solchen Fällen vereinbart, das jeder Nachbar das Gleiche machen darf.
In eurem Fall erlaubt ihr euch gegenseitig, einen Balkon anzubauen. Das Ganze in doppelter Ausfertigung, und beide Nachbarn unterschreiben beide Genehmigungen.

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