Anbau an Reihenhaus - Genehmigung notwendig?

18. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
pal417444-26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anbau an Reihenhaus - Genehmigung notwendig?

Hallo zusammen,

wir wollen ein Reiheneckhaus erwerben und direkt einen Anbau vornehmen. Alle drei Nachbarn der "gleichen Reihe" haben einen Anbau nach hinten in den Garten vorgenommen. Alle Anbauten der Nachbarn gehen über die gesamte Gebäudebreite und ragen etwa 6 m in den Garten hinein. Beim direkten Nachbarn eingeschossig mit einem relativ flachen Satteldach.
Wir würden gerne einen ähnlichen Anbau vornehmen - ggf. etwas breiter, da auf der einen Seite ja kein Nachbar ist. In der Gegend sind Anbauten üblich und werden in unterschiedlichen Ausführungen genehmigt (Spitzdach, Flachdach, Erweiterung über die gesamte Breite, Erweiterung ums Eck). Brauchen wir die Genehmigung des Nachbarn, da wir eine Grenzbebauung vornehmen? Oder ist das in diesem Fall nicht relevant, da der Nachbar seinerseits die Grenze ohnehin schon bebaut hat? Oder sind die Abstandsregelungen bei Reihenhäusern ohnehin etwas lascher?

Welchen Mindestabstand müssen wir zum Nachbarn auf der anderen Seite, der nicht zur gleichen "Reihe" gehört einhalten, ohne eine Genehmigung einzuholen?

Bitte nicht falsch verstehen. Wir wollen nicht einziehen und sofort die Nachbarn zubauen. Wir wollen vor dem Kauf nur wissen, was in jedem Fall geht. Eine Absprache mit den Nachbarn ist nicht so leicht, wenn die gesamte Planung noch so unkonkret ist.

Ich hoffe meine Frage ist einigermaßen verständlich ;-)

Besten Dank und frohe Ostern!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7579 Beiträge, 1707x hilfreich)

Die Antwort findet sich im Baurecht des jeweiligen Bundeslandes.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41469x hilfreich)

Da kommt es darauf an, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Das ist dann nicht nur die Landesbauordnung und das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes, sondern auch regionale Regelungen wie z.B. Bau- und Nutzungsordnungen der Gemeinde und Regelungen die sich mit dem Grundstück beschäftigen (Grundbuch, Baulastenverzeichnis, …).
Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten können auch noch relevant sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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