Anbau des Nachbahauses

17. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)
Anbau des Nachbahauses

Hallo ,

kurze Frage.
Es geht um den Anbau des Nachbarhauses das gerade verkauft wurde.
Es geht um ein Reihenmittelhaus genau wie meins mit Grenzbebauung.
Ich habe selber einen Anbau von ca. 3 Metern und muss deshalb ja auch zustimmen.
Meine Frage ist nun kann man auch die erlaubten 6 Meter anbauen ohne meine Zustimmung ?
Damit wäre dann die Aussicht in die Gartenstadt Geschichte und ich würde von meiner Terrasse
auf eine Wand schauen.
Noch eine Frage zu der Terrasse auf dem Anbau.
Ich habe auch eine Terrasse die ich allerdings nicht nutze weil ich dort mein Schlafzimmer habe.
Was passiert nun wenn mein neuer Nachbar aber diese Terrasse so nutzt wie ich meine unten, sprich
Feiern , Grillen usw. . Dann habe ich das genau vor meiner Schlafzimmertür und die habe ich im Sommer
immer auf.

Gruß
Frank

Verbaut?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Frank Rost):
Damit wäre dann die Aussicht in die Gartenstadt Geschichte und ich würde von meiner Terrasse auf eine Wand schauen.
Es gibt kein Recht auf eine schöne Aussicht (was auch immer die wäre).

Zitat (von Frank Rost):
Was passiert nun wenn mein neuer Nachbar aber diese Terrasse so nutzt wie ich meine unten, sprich Feiern , Grillen usw. . Dann habe ich das genau vor meiner Schlafzimmertür
Dann ist das so.

Es wirkt, man möchte nicht, dass der Nachbar Dinge tut, die man selbst tut.
Als pragmatischer Lösungsansatz: Sie können das Haus vom Nachbarn kaufen und vermieten, dann können Sie über den Anbau entscheiden.

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#2
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Dann ist das so.

Es wirkt, man möchte nicht, dass der Nachbar Dinge tut, die man selbst tut.
Als pragmatischer Lösungsansatz: Sie können das Haus vom Nachbarn kaufen und vermieten, dann können Sie über den Anbau entscheiden.


Wollte ich zuerst. 210 000 Euro für 60 q von Bj. 1915 und es muss alles neu gemacht werden .
Es gibt ja noch auf der anderen Seite ein Haus ohne Anbau.
Mal sehen was die sagen wenn sie hinter einer 6 Meter Mauer sitzen und kein Licht mehr ins Wohnzimmer
bekommen.

Ich habe gerade ein Mehrfamilienhaus gekauft und werden dann dort ins Erdgeschoss ziehen wenn mir
das nicht gefällt.
Vermiete ich das Haus an die Stadt , die suchen immer Wohnraum für Neubürger , zahlen gut und Renovieren
immer schön.

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#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Frank Rost):
Neubürger
Was soll das denn sein?
Zitat (von Frank Rost):
Ich habe gerade ein Mehrfamilienhaus gekauft und werden dann dort ins Erdgeschoss ziehen wenn mir
das nicht gefällt.
Die "alte Frau", die dort wohnt, möchtest Du also kündigen?
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Mietrecht-__f579486.html

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32295 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Frank Rost):
Meine Frage ist nun kann man auch die erlaubten 6 Meter anbauen ohne meine Zustimmung ?
Ja, kann man. Durchaus kann man dann dagegen klagen. uU muss der Anbau zurück gebaut werden. Es kommt drauf an.
Zitat (von Frank Rost):
Was passiert nun wenn mein neuer Nachbar aber diese Terrasse so nutzt...
Dann würdest du dich beschweren? Dürfte der Nachbar denn dort auf seinem Anbau überhaupt eine (Dach)-Terrasse bauen? Abgesehen von nachbarlicher Zustimmung?

Es ist immer schwer zu antworten, wenn nach *was wäre wenn* gefragt wird und man weder das Bundesland noch die örtlichen Vorschriften der Kommune kennt.
Will der denn überhaupt?

-- Editiert von Anami am 17.11.2020 12:42

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

So ein Quatsch , alte Frau ? Die Wohnung steht im Moment leer und wird erst noch modernisiert.
Ich möchte auch gar nicht umziehen weil ich mich dort wo ich jetzt wohne sehr wohl fühle und einen weiteren Arbeitsweg hätte . Vielleicht kommt ja auch alles ganz anders.
Ich wollte mich nur sachlich Informieren .

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#6
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Bei einem RMH stellt sich mir die erste Frage: Real oder nach WEG geteilt?

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#7
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Die "alte Frau", die dort wohnt, möchtest Du also kündigen?
Nein , es geht um ein anderes Haus !

-- Editiert von Frank Rost am 17.11.2020 13:19

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#8
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Bei einem RMH stellt sich mir die erste Frage: Real oder nach WEG geteilt?


Real oder nach WEG geteilt? Sagt mir leider nichts .

Ich möchte noch eins ergänzen. Ich freue mich natürlich über eine gute Nachbarschaft aber meine Frau
hat die Sorge das man dann in unser Schlafzimmer kucken kann und sie im Sommer die Türe nicht auflassen kann. Das unser schöner Blick dann dahin ist muss man wohl hin nehmen oder ich lass die Hecke ein paar Meter wachsen.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32295 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Frank Rost):
aber meine Frau hat die Sorge das man dann in unser Schlafzimmer kucken kann und sie im Sommer die Türe nicht auflassen kann. Das unser schöner Blick dann dahin ist muss man wohl hin nehmen oder ich lass die Hecke ein paar Meter wachsen.
BItte beantworte doch mal die gestellten Fragen. Danke.

Ich nehme an, du bist einziger Eigentümer eines Reihenmittelhauses. Richtig?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Ja , es sind 5 aneinanderhängende Reihenhäuser. Alles Eigentümer und es geht um das Haus genau in der Mitte.

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#11
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Will der denn überhaupt?

Ja , habe ich durch Zufall gehört.
So groß wie es geht und mit Dachterrasse.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Zitat (von Frank Rost):
Zitat (von Paragrafenreiter):
Bei einem RMH stellt sich mir die erste Frage: Real oder nach WEG geteilt?

Real oder nach WEG geteilt? Sagt mir leider nichts .

Bildet ihr (mit den anderen Häusern) eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit Teilungserklärung, Sondereigentum, Gemeinschaftsflächen, etc?
Was steht dazu im Grundbuch?

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32295 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Frank Rost):
Ja , habe ich durch Zufall gehört.
Dann warte ab, ob er dich um Zustimmung bittet.
Es bringt nichts, in die Sterne zu schauen. Es muss erst einer runterfallen. :)
-----------------------------------
Zitat (von Paragrafenreiter):
Bildet ihr (mit den anderen Häusern) ...
Wie kommst du denn nur darauf?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Zitat (von Paragrafenreiter):
Bildet ihr (mit den anderen Häusern) ...
Wie kommst du denn nur darauf?

Nun ja bei einem Reihenmittelhaus nicht ganz so unwahrscheinlich oder? Es gibt aber beide Möglichkeiten, daher die Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Frank Rost
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 38x hilfreich)

Ne, jedes Haus einen eigenen Grundbucheintrag mit Grundstück. Habe nur mitbekommen das Do. ein Architekt kommt.
Eine Nachbarin meinte gerade das sie eh nur den rechten Hausbesitzer fragen müssen. Keine Ahnung ob das stimmt. Dieser hätte im schlimmsten Fall eine 6x6 Meter Wand an ihrer Terrasse und auch noch die Sonnenseite. Glaube nicht das die Erben dem Käufer gesagt haben das sie eine Zustimmung brauchen. Lassen wir uns mal überraschen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Frank Rost):
Meine Frage ist nun kann man auch die erlaubten 6 Meter anbauen ohne meine Zustimmung ?

Kommt baurechtlich ganz darauf an, welche Regeln für diese beiden Grundstücke gelten.
Diese müsste man erst mal in Erfahrung bringen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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