Anbau durch Nachbarn an freist. Haus rechtens?

13. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
MapleFrosted
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anbau durch Nachbarn an freist. Haus rechtens?

Hallo,

Wir wohnen in einer langen Straße in der nur freistehende Einfamilienhäuser stehen, Baujahre ab ca. 1900 bis heute, bunt gemischt. Jedes Haus sitzt auf dem Grund in folgender Reihenfolge: Grundstücksgrenze, Garage o. Gartenhaus o. Stellplatz o. Hof (Breite 2,5-3 m) Wohnhaus bis zur nächsten Grundstücksgrenze und das wieder von vorne.
Wir haben 2017 den einzigen Bungalow der Straße und somit das niedrigste Haus der Straße gekauft und sind damit sehr glücklich.
Ein Nachbar mit 2,5 geschossigenlm Wohngeschäftshaus hat uns jetzt jedoch eröffnet, er hätte einen Bauantrag gestellt, um seinen Abstandsbereich zur Grundstücksgrenze, was jetzt ein Stellplatz und Fußweg zum Garten ist, als gewerblich genutzten Wohnraum umzubauen, er möchte also an unser freistehendes Haus einen 2 geschossigen Anbau setzen. Ohne jeglichen Abstand. Stellplatz zubauen, sein Haus erweitern und uns ein Treppenhaus mit Anmeldung und keine Ahnung was neben unseren Wohnbereich kleben.
Nach LBauO unseres BL müssen Bauabstände zwischen den Grundstücken von 3 Metern herrschen zumindest versteh ich das so und sehe das in der ganzen Straße ohne Ausnahmen. Kann er das trotzdem genehmigt bekommen?



-- Editiert von MapleFrosted am 13.06.2019 01:16

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1490x hilfreich)

Zitat:
Ein Nachbar mit 2,5 geschossigenlm Wohngeschäftshaus hat uns jetzt jedoch eröffnet, er hätte einen Bauantrag gestellt


Zitat:
Kann er das trotzdem genehmigt bekommen?


Das wird sich zeigen.....

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#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

nach LBO gibt es die Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze und die Möglichkeiten, was auf der Grenze errichtet werden darf. Gewerblich genutzte Aufenthaltsräume gehören nicht dazu. Es ist natürlich eine Frage, wie er die Räume der Grenzbebauung beim Bauantrag ausweist. Dazu gibt es pfiffige Ideen von Architekten.

Gibt es einen Bebauungsplan zu dem Wohngebiet ? Dort können Abweichungen zur LBO festgelegt sein.

Im Regelfall wird er dieses Vorhaben ohne Baulasteintragung nicht genehmigt bekommen. Dazu werdet ihr vom Amt befragt. Es steht Dir frei, dies abzulehnen.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31949 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von MapleFrosted):
Nach LBauO unseres BL müssen Bauabstände zwischen den Grundstücken von 3 Metern herrschen zumindest versteh ich das so und sehe das in der ganzen Straße ohne Ausnahmen. Kann er das trotzdem genehmigt bekommen?
Dann gibts noch das Nachbarrecht in jedem Bundesland und dazu in jeder Kommune/Landkreis noch entsprechende Satzungen oder Verordnungen dazu.

Bei seinem Bauantrag wird das alles berücksichtigt werden müssen.

Zitat (von MapleFrosted):
Nach LBauO unseres BL müssen Bauabstände zwischen den Grundstücken von 3 Metern herrschen
Vom Grundsatz her wird das sogar stimmen.
Zitat (von MapleFrosted):
er möchte also an unser freistehendes Haus einen 2 geschossigen Anbau setzen. Ohne jeglichen Abstand.
Das dürfte nicht genehmigt werden. Er will auf 3m Breite und 2Geschosse Höhe gewerblich genutzen Wohnraum bauen? Ein Turm zum Vermieten ...?

Für seinen (zugebauten) Stellplatz auf seinem Grundstück müsste er dann Ersatz nachweisen, das wird in Innenstädten immer schwieriger.

Immerhin hat er euch als direkte Nachbarn schon von seinem Vorhaben informiert.
Das hat er evtl. irgendwo gelesen oder im Bauamt gesagt bekommen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von MapleFrosted):
er möchte also an unser freistehendes Haus einen 2 geschossigen Anbau setzen.


Reicht euer Haus bis zur Grenze? Oder haltet ihr den Grenzabstand ein?

Berry

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Da kommt es darauf an, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Das ist dann nicht nur die Landesbauordnung und das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes, sondern auch regionale Regelungen wie z.B. Bau- und Nutzungsordnungen der Gemeinde und Regelungen die sich mit dem Grundstück beschäftigen (Grundbuch, Baulastenverzeichnis, …).
Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten können auch noch relevant sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16465 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Reicht euer Haus bis zur Grenze? Oder haltet ihr den Grenzabstand ein?

So wie ich es verstanden habe, geht das Haus von MapleFrosted auch bis direkt an die Grenze.
Und wenn auf der einen Seite bis an die Grenze gebaut werden darf, darf im Regelfall auf der anderen Seite auch bis an die Grenze gebaut werden. D.h. dann wären die Gebäude tatsächlich direkt aneinandergebaut.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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