Anbau wird nicht entsprechend der Baugenehmigung als Wohnung genutzt, was nun?

14. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Caruso
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 23x hilfreich)
Anbau wird nicht entsprechend der Baugenehmigung als Wohnung genutzt, was nun?

Ich bin drauf und dran, ein Haus zu kaufen: Doppelhaushälfte von 1930 mit diversen Anbauten.
Für alle Anbauten liegen Baugenehmigungen vor, aber:
Ein Anbau, der als Wohnung vermietet ist, ist in der Baugenehmigung als Werkstatt eingetragen, dafür ist die Garage als Wohnraum eingetragen.
Die tatsächlich als Wohnung genutzte Fläche ist als Wohnraum nicht genehmigungsfähig, da sie bis an die Grundstücksgrenze reicht, und 3 m Abstand eingehalten werden müssten.
Die unzulässige Wohnung wird seit 18 Jahren so genutzt. Die Nachbarn haben sicher nichts dagegen, die haben auf ihrer Seite dasselbe gemacht.
Für mich stellen sich folgende Fragen:
Welche Konsequenzen kann es haben, wenn das Grundbuchamt oder sonstwer auf die unzulässige Nutzung stößt?
Wie wahrscheinlich ist es, das die Sache auffliegt? Tauschen Grundbuchamt, Katasteramt und Finanzamt solche Daten aus?

Vielen Dank für alle Hinweise,
Caruso

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Dem Grundbuchamt und dem Katasteramt sind solche Sachen egal.
Probleme kann es mit dem Mietrecht oder der Gewerbeaufsicht geben.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andreas L
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 19x hilfreich)

Wann ist die Werkstatt denn gebaut worden? Vor 18 Jahren? Befinden sich Fenster in der Grenzwand? In welchem Bundesland wohnen Sie?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Caruso
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 23x hilfreich)

Der gesamte Anbau ist vor 18 Jahren entstanden und wurde seitdem genutzt wie beschrieben. Der Eigentümer hat gar nicht erst versucht, den Wohnraum so genehmigen zu lassen, sondern hat es erfolgreich darauf ankommen lassen.
In der Grenzwand befinden sich keine Fenster. Durch die Anbauten bei uns und den Nachbarn ist eine geschlossene Fassadenfront entstanden. Die Nachbarin hat genauso einen Anbau an die Grenze zu uns gestellt, den sie selbst bewohnt, das eigentliche Haus hat sie vermietet.
Das Bundesland ist Schleswig-Holstein.

Caruso

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Andreas L
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 19x hilfreich)

Das Bauamt wird wohl erst dann einschreiten, wenn ein Nachbar über diesen Umstand Mitteilung macht, ansonsten weiß das Bauamt ja nichts von der Nutzung. Im Übrigen sind mehr als 10 Jahre vergangen und da wird kaum jemand mehr etwas wegen der Nutzungsart ändern können, allerdings sollte branschutztechnisch alles in Ordnung sein. Und ich denke, dass kein öffentliches Interesse besteht. Ob Sie den Zustand eventuell sogar legalisieren können durch nachträglichen Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt mit gegenseitiger Einverständnisserklärung beider Nachbarn ist von hier aus nicht zu beurteilen. Fragen Sie mal einen Architekten aus Ihrer Gegend, wie der die Sache einschätzt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Caruso
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 23x hilfreich)

Vielen Dank für die Hinweise. Das beruhigt mich dann doch etwas.

Caruso

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.639 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen