Anbau zwischen zwei Anbauten

1. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
jack_shepard
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Anbau zwischen zwei Anbauten

Hallo,

angenommen man habe ein Reihenmittelhaus. Die Nachbarn rechts und links hätten jeweils Anbauten. Man beabsichtige nun ebenfalls einen Anbau zu erstellen. Um den Anbau zu erstellen, muss zuerst ausgegraben werden.

Nach meinem Verständnis, dürfte keine Gefahr durch Einstürze der Nachbarhausanbauten zu erwarten seien, wenn baurechtlich alles richtig gemacht wurde. Was aber, wenn es nun doch zu Einstürzen kommt? Sind dann die jeweiligen Nachbarn für diese verantwortlich, weil deren Mauerwerk unzureichend gebaut wurden oder bin ich als Bauherr verantwortlich?

Hintergrund der Frage: Ich habe vor, die Ausgrabung durch ein Gartenunternehmen durchführen zu lassen und die Maurerarbeiten im Anschluss durch eine Baufirma bzw. Maurer.

Danke vorab für Rückmeldungen/Empfehlungen
Mike

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31940 Beiträge, 5625x hilfreich)

Zitat (von jack_shepard):
muss zuerst ausgegraben werden.
Was soll das bedeuten? Was muss ausgegraben werden?
Im allgemeinen: Wer buddelt und gräbt, hat in aller Regel den größten Anteil an den Folgen.
Denn selten stürzt was ohne Buddelei ein, Erdbeben, Bergschäden u.ä. ursächliche Ereignisse mal ausgenommen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
jack_shepard
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Anbau wird unterkellert ... wie die anderen beiden Anbauten auch.

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#3
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!

Die Lasten vom Mauerwerk wirken sich senkrecht nach unten auf das Fundament und dessen Last dann auf das Erdreich aus. Diese auf das Erdreich drückende Kraft verteilt sich aber nicht nur senkrecht, sondern auch teilweise seitlich, weil das Erdreich ja nicht so fest ist wie z.B. Stahlbeton. Wenn dann das Erdreich etc, das die Seiten eigentlich stabilisieren soll, durch z.B. Bodenaushub wegfällt, führt das zu einer Verformung = geringeren Tragfähigkeit der Trageschichten und dadurch kommt es dann zu Setzungsrissen und dergleichen im Bestandsgebäude.
Dafür muss dann natürlich auch derjenige haften, der diesen Schaden verursacht hat: nämlich der Bauherr, der nicht für die statische Sicherung des benachbarten Bestandsgebäudes während seines eigenen Neubaus etc. gesorgt hat.

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31940 Beiträge, 5625x hilfreich)

Zitat (von jack_shepard):
Anbau wird unterkellert
Dann bist du für alles verantwortlich und auch haftbar, was wegen deiner Baumassnahme den beiden Nachbarn passiert. Betonung liegt auf *alles*.
Die kommen dann wegen jedem Riss in ihrer Außenwand zu dir und verlangen alles mögliche.

Empfehlung: Lass es nicht einen Gartenbauer machen. Beauftrage ein Tiefbau-Unternehmen. Lass eine Beweissicherung machen. VORHER, damit du nicht auch für die schon vorhanden Schäden/Risse bein den Nachbar-Anbauten haftbar gemacht wirst.
Es geht hier nämlich nicht nur ums Ausgraben und buddeln. Es geht um die Sicherung der Nachbargebäude. Das macht kein Gärtner. Und wenn, wirds schief gehen...

ziemlich riskante Aktion... :sweat:

Hast du die Zustimmung der Nachbarn?

-- Editiert von Anami am 02.09.2019 10:20

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Es wurde schon viel geschrieben. Wenn beide bestehenden Anbauten unterkellert sind, wird durch die Entnahme des Erdreiches der vorh. Horizontaldruck auf die Wände entfernt. Das führt zu Entlastungen und kann Bewegungen (sprich Risse) hervorrufen. Das wurde bereits genannt.

Spannend wird es, wenn die Baugrube fertig ist, und man dann erst sieht, wie die Nachbarn ihren Anbau gegründet haben. Bodenplatte, Streifenfundament oder auch gar nichts - alles ist möglich.

Der Gartenbauer kann gerne buddeln, wenn er die passenden Geräte zur Verfügung hat. Ein Wissender sollte aber daneben stehen (Bauing. oder Statiker).

In welcher Form möchtest Du gründen ? Über die Abdichtung auch schon Gedanken gemacht ?

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31940 Beiträge, 5625x hilfreich)

https://www.123recht.de/forum/baurecht/Baurecht-__f549338.html
Mittlerweile scheint nun herausgefunden worden zu sein, dass beide nachbarlichen Anbauten unterkellert sind.
Das war im Januar noch unbekannt. Da wars wohl 1x ne Terrasse mit Überdachung.-

Die ursprüngliche Frage war im Januar: Wird die Zustimmung des Nachbarn 2 benötigt, um einen massiven Bau zu errichten wie Nachbar 1 oder muss der Reihenhausbesitzer exakt so bauen wie Nachbar 2?
Das lässt sich immer noch mit NEIN beantworten.

Ohne Bauantrag und Genehmigung bzw. Freistellung, egal, was du dort bauen willst, wird hier nichts gehen.
Und ohne Zustimmung der beiden Nachbarn auch nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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