Anfechtung eines Hauskaufvertrages wg. arglistiger Täuschung

19. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Meik
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anfechtung eines Hauskaufvertrages wg. arglistiger Täuschung

Hallo, wir haben ein Werksvertrag einer Fertighausfirma unterschrieben.
Diese unterschrift sollte dazu dienen eine Finanzierungsanfrage bei den Banken zu stellen (laut Verkäufer).
Wenn wir nicht bauen wollen würde der Vertrag zerissen.
Dem war natürlich nicht so.
Nach Vertragsbestätigung, erklärten wir den Rücktritt per einschreiben.
Sie wollen uns nun nicht rauslassen und fordern einen Schadensersatz (Stornogebühr von 15%) laut kleingedruckten.
Dies sind 15000,- Euro.
Im nachienein wurde durch uns festgestellt, dass das vermeindlich gekaufte Haus gar nicht auf das Grundstück, was im Vertrag festgehalten wurde passt, obwohl dem Verkäufer die Lagepläne vorgelegt wurden (Grundstück sollte sepperat und unabhängig von der Firma gekauft werden).
Weiterhin hat der Verkäufer die Preise im Vertag in DM erfasst (Formulare stammten noch aus DM Zeit).
Wie sieht es mit unseren Chancen aus aufgrund dieser Punkte aus dem Vertag ohne finanziellen Schaden heraus zu kommen?

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ClaudiaH.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

auch wir werden im Herbst ein Fertighaus bauen und ich kann nicht nachvollziehen, wie euch nicht auffallen konnte, dass das von euch ausgesuchte Haus nicht auf's Grundstück passt. Bei uns waren die Grundrisszeichnung inkl. der Außenmaße des Hauses ein Bestandteil des Vetrags!
Wenn ihr totzdem mit der Firma bauen wollt, warum versucht ihr nicht im Nachinein, den Haustyp zu ändern ? Zudem ist normalerweise eine weitere Bedingung, dass dem Bauantrag zugestimmt wird, und den erstellt ja auch der Hersteller.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Berli
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo.

Wir sind fast in der gleichen Situation. So wie es aussieht, werden wir zahlen müssen. Hat sich bei Euch eine positive Lösung ergeben?

3x Hilfreiche Antwort

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