Anleiterplatz Feuerwehr

29. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Uni210
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anleiterplatz Feuerwehr

In den unserer Teilungserklärung sind 4 Fahrradabstellplätze vor unserem Fenster angegeben. Die Plätze sind nicht gekennzeichnet und haben keine Anlehnbügel , sind also nicht fertig gestellt.
Jetzt war ich beim Bauamt und mir wurde gesagt, dass an dieser Stelle die Feuerwehr einen Anleiterplatz 3x 3 m benötigt !
Der Bauträger reagiert nicht auf meine Mails,
Wir sind 5 Partien, Haus wurde 2022 erbaut.
2 Partien sind betroffen.
Müssen wir mal bis einen Anwalt nehmen
Danke für die Hilfe

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35036 Beiträge, 5987x hilfreich)

Zitat (von Uni210):
Jetzt war ich beim Bauamt und mir wurde gesagt, dass an dieser Stelle die Feuerwehr einen Anleiterplatz 3x 3 m benötigt !
Das kann durchaus sein. Dann dürfen diese Fahrrad-Abstell-Plätze nicht dorthin und nicht fertiggestellt werden.
Zitat (von Uni210):
Der Bauträger reagiert nicht auf meine Mails,
Was hast du geschrieben und was soll er dir antworten? Vermutlich weiß er es längst.Ihr habt doch eine Hausverwaltung...
Zitat (von Uni210):
2 Partien sind betroffen.
Warum sind nur 2 von 5 betroffen?
Zitat (von Uni210):
Müssen wir mal bis einen Anwalt nehmen
Eher nicht. Oder was sollte der tun?

uU kann das Problem auf der nächsten ETV diskutiert werden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125933 Beiträge, 40562x hilfreich)

Zitat (von Uni210):
mir wurde gesagt, dass an dieser Stelle die Feuerwehr einen Anleiterplatz 3x 3 m benötigt !

Und, steht das auch so in der Baugenehmigung?



Zitat (von Uni210):
Der Bauträger reagiert nicht auf meine Mails,

Eventuell sind die einfach nicht angekommen.
Eventuell hast Du auch einfach nicht den Status, dass er darauf reagieren müsste.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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