Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung § 69 BauO NRW --> Befreiung für Terrassenüberdachung

13. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
toasty2017
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung § 69 BauO NRW --> Befreiung für Terrassenüberdachung

Guten Morgen,

wir haben vor eine Terrassenüberdachung ohne geschlossene Seiten / Front (Breite: 3,85m, Tiefe: 3,0m, Höhe 2,0m) bauen zu lassen.
Laut Bebauungsplan endet unsere Baugrenze mit der Hauskante, weswegen wir einen Antrag auf Befreiung nach § 69 BauO NRW an das zuständige Bauamt gestellt haben.

Das Bauamt lässt sich auch nach mehreren Nachfragen bereits seit 11 Wochen Zeit. Bis dato haben wir immer noch keine Rückmeldung.

Nachbarschaftszustimmung etc. liegt natürlich vor und alle Unterlagen sind vollständig eingereicht.

Gibt es in diesem Fall für das Bauamt irgendwelche Fristen für die Bearbeitung?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen

VG

-- Editiert von toasty2017 am 13.08.2020 09:15

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32111 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von toasty2017):
Gibt es in diesem Fall für das Bauamt irgendwelche Fristen für die Bearbeitung?
§ 75 VwGO--- Ein Antrag ist nach 3 Monaten zu bescheiden, es sei denn...
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__75.html

Vorschlag: 3 Monate abwarten. Nicht telefonisch oder persönlich nachfragen.
Eine kurze schriftliche Sachstandsanfrage bei der zuständigen Behörde stellen. Auf die Frist hinweisen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kissenschlacht
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 252x hilfreich)

Zitat (von toasty2017):
Gibt es in diesem Fall für das Bauamt irgendwelche Fristen für die Bearbeitung?


§ 69 Abs. 3 BauO NRW.

0x Hilfreiche Antwort

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