Antrag auf Änderung der Nutzung, Bearbeitungsfristen

8. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
KleineFEE80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Antrag auf Änderung der Nutzung, Bearbeitungsfristen

Hallo,

ich bin in ein Gewerbegebiet gezogen im Juni diesen Jahres, vorab habe ich im April bereits einen Antrag für eine Nutzungsänderung zum Betreiben einer kleinen Hundepension gestellt. Sehr bald hatte ich auch schon einen Anruf vom Veterinäramt, welches vom Bauamt direkt mit einbezogen wurde, bekommen. Da ich als Hundetrainerin schon bekannt war und meine Qualifikationen bekannt waren, wollte die Vet Ärztin mir vorab noch einige Tips geben für die Gestaltung, auch das Objekt hierhin gehend war schon bekannt. Das Vetamt gab dann dem Bauamt von sich aus grünes Licht. Ende April bekam ich dann das Bestätigungsschreiben, dass mein Antrag eingegangen ist und dass die Bearbeitung einige Zeit dauern wird, ich von einer Nachfrage absehen solle. Nun haben wir aber bereits Oktober und ich frage mich, wie lange ich denn hier noch warten soll? Ich habe gelesen, dass eine Bearbeitungsfrist bei 6 Monaten liegt und bei einem vereinfachten verfahren, in dem Fall liegen keine baulichen Veränderungen vor, es ist kein Architekt oder sonstiges von Nöten, gilt der Antrag dann automatisch als genehmigt und ich kann mir dieses Schreiben dann nach Anforderung zusenden lassen. Ohne die Genehmigung kann ich den offiziellen Antrag beim Vetamt inkl. der Abnahme ja nicht vollziehen.

Um hier nicht irgendwie negativ in Erscheinung zu treten, möchte ich natürlich nichts Falsches dem Bauamt gegenüber fordern, allerdings bin ich hier ja eingezogen, da ich hier eben ein Gewerbe anmelden möchte, sich das Haus in einem Gewerbegebiet ausserhalb des Dorfes befindet und ich natürlich hier auch Geld verdienen MUSS.

Vielleicht hat hier jemand Infos für mich, wo ich da nun rechtlich liege und was ich am Schlausten jetzt tun kann.

Viele Grüsse
Jule

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32132 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von KleineFEE80):
Nun haben wir aber bereits Oktober und ich frage mich, wie lange ich denn hier noch warten soll?
Meine Empfehlung:
Am Donnerstag ist meist überall Behörden-Öffnungstag. Mal vorsprechen dort und fragen, was bremst. Ob was fehlt, ob du was beschleunigen kannst.
Also nichts fordern--- sondern nachfragen.
Oft gehts dann ziemlich schnell.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kissenschlacht
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 252x hilfreich)

Zitat:
Ich habe gelesen, dass eine Bearbeitungsfrist bei 6 Monaten liegt und bei einem vereinfachten verfahren, in dem Fall liegen keine baulichen Veränderungen vor, es ist kein Architekt oder sonstiges von Nöten, gilt der Antrag dann automatisch als genehmigt und ich kann mir dieses Schreiben dann nach Anforderung zusenden lassen.


In welchem Bundesland soll dieser fiktive Fall spielen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KleineFEE80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Schleswig Holstein wäre das...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kissenschlacht
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 252x hilfreich)

Zitat:
Vielleicht hat hier jemand Infos für mich, wo ich da nun rechtlich liege und was ich am Schlausten jetzt tun kann.


Wo sie rechtlich liegen, steht in § 69 LBO SH.
Ob es schlauer ist, die Bestätigung nach § 69 Abs. 9 anzufordern, oder aus Angst, es sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu verscherzen, lieber einfach mal höflich anzufragen, wann denn wohl mit einer Entscheidung zu rechnen sei, vermag ich nicht zu beurteilen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.753 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen