Hallo liebe 123recht Gemeinde,
ich bin so langsam erschüttert, allerdings will ich nicht zu weit ausholen und versuche mal wie folgt, nach zu fragen
Nachbar A baut 2014 eine Dachgaube auf ein Seitengebäude/Anbau ein, der eigentlich nur eine überdachte Durchfahrt in seinen Hof darstellt.
Dieses Seitengebäude/Anbau verbindet das eigentliche Wohnhaus mit der angrenzenden ehemaligen Scheune im rechten Winkel und besteht "nur" aus normalen Ziegelwerk. Die Überdachte zufahrt wird künftig als Schlafzimmer genutzt.
Über die Jahre (4) bekommt Nachbar A "Muffensausen" wegen der errichteten Dachgaube und geht zur Gemeinde und stellt einen Bauantrag zur Errichtung einer neuen Dachgaube.
Diesem Antrag wird stattgegeben obwohl einige Mitglieder des Gemeinderates genau wissen das die Gaube schon seit 4 Jahren existent ist.
Was Kann dem Gemeinderat wegen der wohlwissentlich falschen "Befürwortung des Bauantrages zur Neuerrichtung einer Dachgaube" drohen ?
Was kann passieren wenn die zuständige Baubehörde, diesem angeblichen Neubau der bereits 4 vor Jahren durchgeführt wurde, auf Grund des Gemeindratsbeschlusses zum "Neubau" zustimmt und jemand Klage einreicht ?
Antrag auf Neubau einer Dachgaube die vor Jahren errichtet wurde
Verbaut?
Verbaut?
Ich denke, das Problem ist gar keins. Die Gaube kann nachträglich genehmgigt werden, wenn das Bauordnungsamt das auch so sieht. D. h. im Bauntrag sollte nicht stehen "nachträgliche Genehmigung....", sondern eben Neubau. Damit hat der illegale Anbau eine Genehmigung, was auch für nachkommende Eigentümer wichtig ist.
Wer sollte warum Klage einreichen?
Weswegen sollte denn Klage eingereicht werden? Das ist eine ganz normale nachträgliche Genehmigung.ZitatWas kann passieren wenn die zuständige Baubehörde, diesem angeblichen Neubau der bereits 4 vor Jahren durchgeführt wurde, auf Grund des Gemeindratsbeschlusses zum "Neubau" zustimmt und jemand Klage einreicht ? :
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Nichts. Baugenehmigungen können auch nachträglich erteilt werden.ZitatWas Kann dem Gemeinderat wegen der wohlwissentlich falschen "Befürwortung des Bauantrages zur Neuerrichtung einer Dachgaube" drohen ? :
Wahrscheinlich enthält der Bescheid einen entspr. Hinweis.
ok danke für die Antworten.
ich war nur etwas über verwundert darüber das man etwas baut und dies hinterher gehmigen lässt.
mein rechtsverständniss wäre wohl eher ... Antrag stellen und auf Genehmigung warten .
dann kann ich ja mein Haus (auch ohne Genehmigung) beruhigt weiter hochziehen
Und nachher wieder zurückbauen, wenn der Antrag abgelehnt wird.
Und jetzt?
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