Hallo,
ich habe einmal eine Frage. Im Bebauungsplan steht, dass die Häuser mit Außenmauerwerk zu bauen sind. Putz- oder Holzanteile an der Fassade dürfen max. 30 % betragen. Nun haben wir ein Schreiben von der Gemeinde, die den Bebauungsplan aufgstellt hat, welches besagt, dass wir dort ein reines Holzhaus bauen dürfen (Zustimmung vom Verwaltungsausschuss wurde eingeholt). Jetzt haben wir beim Landkreis einen Antrag auf Sondergenehmigung (Ausnahme bzw. Befreiung vom Bebauungsplan bzgl. der Gestaltung der Fassade) gestellt.
Wie stehen die Chancen, dass unsere Sondergenehmigung gestattet wird? Immerhin hat ja die Gemeinde, in der das Grundstück liegt und die den Bebauungsplan aufgestellt hat die Ausnahme erlaubt. Und außerdem steht auf dem Nachbargrundtück ein Haus, das zu 100 % verputzt ist...
Antrag auf Sondergenehmigung
10. Juni 2009
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Frage vom 10. Juni 2009 | 21:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Sondergenehmigung
Verbaut?
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#1
Antwort vom 13. Juni 2009 | 23:52
Von
Status: Student (2107 Beiträge, 626x hilfreich)
Normalerweise hat der Landkreis die Pflicht, alle gleich zu behandeln.
Wenn der Nachbar mit ähnlichem Baujahr 100 % Putz hat, wie soll der Landkreis dann bei Dir die Verweigerung begründen ?
Eine Gebühr für die Sondergenehmigung ist rechtens, da kannst Du nichts dagegen machen.
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"Chylla"
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