Hallo,
eben bekamen wir vom Landkreis Post, das folgende Unterlagen zu unserem Hausbau noch fehlen würden.:
- Baubeginnsanzeige
-Anzeige zur Fertigstellung des Rohbaus
- Anzeige zur Gebäudefertigstellung
Wohlgemerkt war der Baubeginn schon im Jahre 2009!!!!!!!!!!!! Eingezogen sind wir im Jahre 2011!!!!!!!!!!!!!!!!! Also teilweise 7 Jahre her!
Nun ja, jedenfalls fällt der Bauaufsichtsbehörde vom Landkreis jetzt ein, das wir angeblich keine dieser Unterlagen eingereicht hätten. Zumindest die Baubeginnsanzeige ist aber definitiv von unserer Hausbaufirma vor Baubeginn hier bei der Gemeinde eingereicht worde, vorher wollten die auch nicht anfangen mit bauen.
Die gesamten Anzeigen etc. hat unsere Hausbaufirma gemacht. Diese gibt es aber seit gut 3 Jahren nicht mehr (insolvent). Ebenso unseren Bauleiter. Ich habe keine Ahnung woher ich diese ganzen Unterlagen wie z.B. für Energiesachen wie Heizung etc. nun herbekommen soll? Auch soll da ein Gutachter sowie Bauleiter etc. unterschreiben, ...diese Personen nicht aber allesamt nicht mehr "greifbar". Wir haben ein paar Unterlagen von der Dekra zur Hausabnahme, war auch nach DIN gebaut, ...reicht das? Kann bei den ganzen daten ohnehin nur fiktive Daten eintragen, ich weiß jetzt definitiv nicht mehr, wann was begonnen und wann was fertiggestellt worden ist.
Was ist am besten zu tun? Wer weiß Rat?
"Anzeige Gebäudefertigstellung etc." fehlt der Bauaufsichtsbehörde
Verbaut?
Verbaut?
Warum nicht die einfachste Lösung wählen?
Beim Amt nachfragen, und die Situation schildern, das Dekra Gutachten ist schon mal ein Nachweis. Jedoch wenn die Firma insolvent ist, hat es einen Insolvenzverwalter gegeben, der weis über den Verbleib der Unterlagen der Firma.
Und mit etwas Glück will die Behörde einfach nur irgendein halbwegs passendes Datum haben, damit der Datenbestand vollständig ist.
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Gab es denn nicht einen Entwurfsverfasser bzw. Architekten für das Gebäude, welcher den Bauantrag gestellt hat ? Er hat doch sicherlich noch ein Exemplar dern Unterlagen archiviert.
Guten Abend,
Ihre Angelegenheit ist verzwickter, als man zunächst denkt. Die Baubehörde hat das Recht auf Vorlage aller Unterlagen darrüber, ob der Bau auch "wie in der Baugenehmigung beantragt" ausgeführt wurde. In der Regel reicht dazu die Bescheinigung des Architekten / der Baufirma als Bauausführer aus. Wird der Nachweis von Ihnen nicht geführt - Sie sind der Baubehörde gegenüber der verantwortliche Bauherr - könnte die Baubehörde die Baugenehmiung widerrufen (Extremfall). Die Baubehörde interessiert es nicht, ob der Bauunternehmer insovent ging oder der Architekt nicht auffindabr ist. Sie sind der Verantwortliche dafür, dass alle Nachweise erbracht werden.
Um allen Schwierigkeiten vorzubeugen, könnten Sie einen Architekten / bauvorlageberechtigten Ingenieur beauftragen, den Bauantrag gegen die tatsächliche Bauausführung zu prüfen und Ihnen zu bescheinigen, dass alles so gemacht wurde, wie es beantragt wurde. Die dazu von Ihnen beauftragte Person hilft Ihnen die Unterlagen für die Baubehörde ins richtige Lot zu bringen.
Von aktenseitigen "Rumpfuschereien" rate ich ab. Kommt die Baubehörde drauf, könnte es für Sie noch übler und noch teurer kommen.
Mit freundlichem Gruß
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