Anzeige zur Errichtung von Gebäuden ohne Genehmigung

26. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
pal412546-23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Anzeige zur Errichtung von Gebäuden ohne Genehmigung

Bei einem vor-Ort-Termin mit der Bauaufsichtsbehörde mit zahlreichen Bürgern wurde öffentlich durch einen Mitarbeiter der Behörde der Name der Person genannt, die eine Anzeige beim Bauamt betreffs Errichtung von Gebäuden ohne Baugenehmigung gestellt hat.
Ist dies rechtlich in Ordnung ? Sollten nicht die Namen der Anzeigenden geschützt werden, um Repressalien durch die "Schwarzbau-Errichter" zu vermeiden ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wenn man der Meinung ist, Jemanden anzeigen zu wollen und zu "denunzieren", dann sollte man wenigst auch zu seinem Handeln stehen...

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32227 Beiträge, 5662x hilfreich)

Das hat gar nichts mit Baurecht zu tun.
Bitte unter Datenschutzrecht fragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von pal412546-23):
Sollten nicht die Namen der Anzeigenden geschützt werden

Das würde dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit eklatant widersprechen.

Deshalb stehen die Namen auch in den Akten und jeder der Akteneinsicht erhält kann diese lesen.



Zitat (von pal412546-23):
Ist dies rechtlich in Ordnung ?

Kommt auf die genauen Umstände an. Wenn da in der Runde nur Betroffene waren, wäre es rechtlich in Ordnung.

Wenn auch Dritte anwesend waren, dann müsste man prüfen ob es eine Rechtsgrundlage gibt den Namen so zu veröffentlichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
pal412546-23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

„Überaus verständlich dieser Wunsch, jedoch besagt die Rechtslage das genaue Gegenteil. Derjenige der sich beschwert hat, hat ein Recht annonym zu bleiben und die Behörde muss diese auch bewaren.
Schlicht und einfach damit die Leute nicht abgehalten werden Anzeige zu erstatten weil sie dann 'Sanktionen/Rache' befürchten müssten."
Ihr Beitrag von 2009, was ist denn nun das gültige Recht ? Anonym oder namentlich genannt werden.

5x Hilfreiche Antwort

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