Architektenhaftung bei fehlender Genehmigungsfähig

15. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
SharkLB
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 17x hilfreich)
Architektenhaftung bei fehlender Genehmigungsfähig

Hallo zusammen,

Vorgeschichte:

wir bauen in BaWü mit einer Firma, die "alles aus einer Hand" erbringt - also alle am Bauprozess Beteiligten sind fest angestellt, auch die Architekten.
Unser Architekt fertigte uns einen Entwurf des Hauses, den wir nach einigen Modifikationen schließlich so verwirklichen wollten. Dem Architekten lagen von Anfang an auch die Bebauungspläne für unser Grundstück vor (er hatte uns sogar beim Kauf beraten). Die Firma errechnete uns einen Festpreis für die Erstellung eines schlüsselfertigen Hauses. UG+EG+OG (begrüntes Flachdach), obenauf sitzt ein "Häuschen auf dem Haus" mit Satteldach (DG), ringsum begrünt. Wir unterzeichneten den Bauvertrag. Dann wurde das Baugesuch erstellt und eingereicht.

Problem:

Bei der Durchsicht des Baugesuchs erklärte uns der Architekt, dass wir eigentlich nur noch die Traufhöhe für das DG durchkriegen müßten. Denn die sei faktisch um ca 80 cm überschritten. Würde man jedoch "virtuell" die Dachhaut des DG bis an die Vorderkante des unterliegenden Flachdachbaus verlängern, komme man auf die zulässige Traufhöhe. Sehe so einfach schöner aus, ausserdem verbauten wir keinen ungenutzten Raum unter der Dachschräge und sparten so Geld. Aber um die Genehmigung mache er sich keine Sorgen, das habe man schon oft so gebaut. Also machten wir uns keine Sorgen, er ist ja schließlich Architekt und als solcher werde er schon wissen, was er tut.

Leider genehmigte das Bauamt den Entwurf nicht, so dass nachgebessert werden musste. Die Dachhaut des DG wurde verlängert, so dass wir nun die maximal zulässige Traufhöhe erreichen. Ergebnis: Baugenehmigung erteilt, aber umbauter Raum, bzw. Grundfläche im DG steigt um ca 15-25%. Die Baufirma will nun aber Mehrkosten von uns haben. Das sehen wir nicht ein. Argument der Baufirma: Hätten wir es von Anfang an so geplant, wären die Kosten ja auch von uns zu tragen gewesen.

Da wir eine gerichtliche Auseinandersetzung gerne vermeiden wollen (nicht versicherbar, lang, teuer) suchen wir nach Urteilen aus dem Bereich der Architektenhaftung.
Wir wären glücklich über Erfahrungswerte und/oder Links zu Urteilen in Deutschland.

Danke vorab,

lg Shark und Familie

-- Editiert am 20.07.2010 06:37

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SharkLB
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo zusammen,

Antworten auf meine Frage gab es hier zwar keine einzige. Aber wenn irgendwer denselben Fall mal erleben sollte:
Unsere Baufirma hat uns jetzt, ohne größere Auseinandersetzung, schriftlich bestätigt, dass die Mehrkosten durch die fehlerhafte Planung zu ihren Lasten gehen.
Hochanständig und gut für weiterhin ruhigen Schlaf trotz Bau.

Grüße
SharkLB

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#2
 Von 
Hamburg1887
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)


Ansonsten sind solche Fragen auch sehr schwer sinnvoll ohne Einsicht in die geschlossenen Verträge zu beantworten.

Die Kernfrage im Zivilrecht ist immer "wer will was von wem voraus?"

Also wer? ... Sie
was? ... Kostenübernahme Mehrkosten ... soweit alles klar
von wem? ... da wirds schon spannend
voraus? ... (die Rechtsgrundlage des Anspruches)
das ist der Knackpunkt

Sollte so etwas wirklich zum Streit kommen, ist das Board hier die falsche Adresse, es sei denn zum Finden eines fachlich versierten Anwaltes.
Geringe Abweichungen in den Bauverträgen (Rechtsgrundlage siehe oben) können dazu führen, daß zwei "optisch ähnlich aussehende" Fälle unterschiedlich ausgehen.

So long ....




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