Hallo Forum,
wir haben im Dezember 2003 eine DHH gekauft, im Notarvertrag steht das das Bauvorhaben unter Artikel 64 des BayBo fällt, tatsächlich wurde aber ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach Artikel 73 des BayBo im Januar 2004 durchgeführt. Dabei wurde unsere Doppelhaushälfte zugunsten der anderen Seite einen halben Meter nach vorne versetzt. Wir haben weder die neuen Pläne noch irgend etwas anderes genehmigt. Meine Frage deßhalb an das Forum: Hat uns der Verkäufer arglistig getäuscht?
Gruß Johnny aus Bayern
Arglistige Täuschung?
Verbaut?
Verbaut?
Meine Frage, was habt Ihr gekauft, eine DHH, o.k, aber im Planungsverfahren, während der Bauphase oder nach der Fertigstellung?
Hallo Heinz,
wir haben die DHH nach der Planungsphase gekauft, den diese dürfte bereits vorher abgeschlossen worden sein da mir ja das Haus als "Freistellungsverfahren" verkauft worden ist, somit müßten alle gesetzlichen Vorgaben eigentlich damit erfüllt worden sein. Tatsächlich wurde auf Kundenwunsch der anderen Seite eine andere Schräge am Haus angebracht, deßhalb wurden die beiden DHH um einen halben Meter nach vorne versetzt. Deswegen hat der Bauträger im nachhinein ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren beim Landratsamt erwägt ohne meine Unterschrift!!!
Gruß
Johnny
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