Hallo,
Es wird ein Immobilie in einem Wohngebiet in Bayern verkauft.
Der Notar hat den Vorkaufsrecht Verzicht Paragraph 24-28 BauGB beantragt und Art39BayNatSchG. Ich frage mich wozu dieser. Keines der Merkmale wie angrenzender Bach, Gewässer, Naturschutzgebiet usw. trifft zu.
Ist das Standart, habe ich etwas übersehen?
Vielen Dank für weitere Infos.
Art39BayNatSchG
8. Mai 2025
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Frage vom 8. Mai 2025 | 09:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Art39BayNatSchG
Verbaut?
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#1
Antwort vom 8. Mai 2025 | 09:33
Von
Status: Student (2250 Beiträge, 494x hilfreich)
ZitatIch frage mich wozu dieser. :
Da sollten Sie nicht sich, sondern den Notar fragen

Wie soll der Notar wissen, dass keine das Vorkaufsrecht auslösenden Bedingungen vorliegen, wenn er nicht nachfragt? Der Notar wird sich aus gutem Grund hüten, diese Bewertung selbst zu treffen.
Und jetzt?
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