Guten Tag, An meinem Haus wurde eine Klimaanlage eingebaut. Beim Einbau wurden 2 asbesthaltige Platten zersägt. Dabei wurde nur ein Staubsauger untergehalten. Dies ist natürlich falsch. Haben auch im Haus Staub gehabt. Da ein Fenster nicht geschlossen wurde. An wen melde ich mich in diesem Fall? Grüße
Asbestarbeiten
Verbaut?
Verbaut?
Wem gehört denn das Haus? Sind Sie Mieter? Geht es um eine Eigentumswohnung? Ist es Ihr eigenes Haus?
-- Editiert von cirius32832 am 20.10.2021 12:58
Handelt es sich wirklich um asbesthaltige Platten oder nur um zementgebundene Bauplatten?
Falls ja:
ZitatBeim Einbau wurden 2 asbesthaltige Platten zersägt. Dabei wurde nur ein Staubsauger untergehalten. :
Meldung an die Gewerbeaufsicht und/oder an die Berufsgenossenschaft.
Ich hoffe, dass das im Freien passiert ist. in dem Fall hat spätestens der nächste Regen für Klärung gesorgt.
Falls das in der Wohnung passiert ist, sollte ein Sachverständiger eingeschaltet werden. Die anfallenden Kosten für Begutachtung und Reinigung muss der Verursacher (Firma) tragen.
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War es wirklich Asbest?
Für Asbest und asbesthaltige Produkte besteht auf Grund seiner gesundheitsschädlichen Eigenschaften gemäß Gefahrstoffverordnung ein Verwendungsverbot.
Ein Abriss kann privat und gewerblich erfolgen. Beim privaten Abriss ist darauf zu achten, dass die Asbestplatten nicht beschädigt werden, damit es zu keiner Faserfreisetzung kommt.
Die weitere Verwendung von bei Arbeiten anfallenden asbesthaltigen Produkten zu einem anderen Zweck als der Abfallbeseitigung ist verboten. Das Zeug muss fachgerecht entsorgt werden.
Die Gewerbeaufsicht ist ein guter Ansprechpartner.
Ansonsten das Umweltamt und das Gesundheitsamt bei Stadt oder Landkreis.
ZitatBeim privaten Abriss ist darauf zu achten... :
Ganz ehrlich, privat sollte man davon ganz einfach die Finger lassen, denn es gibt weit aus mehr Auflagen, als nur die die Platten nicht zu beschädigen. Die Umgebung ist beispielsweise dagegen zu sichern, dass Fasern bei einer unbeabsichtigten Freisetzung nicht in die Umwelt gelangen. Muss gebohrt / gesägt etc. werden, muss der Staub mit einem Staubsauger der Staubklasse H mit Zusatzanforderung Asbest aufgenommen werden, welcher ausschließlich nur für diesen Zweck verwendet werden darf...
Und es gibt noch eine Vielzahl weiterer Vorschriften, von denen die meisten von Privatpersonen fast unmöglich umzusetzen sind..
Die nächsten Probleme werden dann die fachgerechte Lagerung, Verpackung für den Transport und der Transport selbst.
Letztes Problem wird dann die fachgerechte Entsorgung, zumindest bei uns werden asbesthaltige Materialien nicht mehr von Privat angenommen.
ZitatAn wen melde ich mich in diesem Fall? :
Was will man denn erreichen?
ZitatMeldung an die Gewerbeaufsicht und/oder an die Berufsgenossenschaft. :
Falls das in der Wohnung passiert ist, sollte ein Sachverständiger eingeschaltet werden. Die anfallenden Kosten für Begutachtung und Reinigung muss der Verursacher (Firma) tragen.
Wenn es ein "kleiner Klimafuzzi" war, sollte man versuchen erst die Dekontamination bezahlt zu bekommen, Bußgelder bis in den 5 stelligen Bereich oder Haftstrafen bis zu 10 Jahren, die bei solchen Vergehen verhängt werden könnten, sind durchaus dazu geeignet, dass der danach nichts mehr bezahlen kann.
Edit:
Wusste man eigentlich selbst davon, dass da asbesthaltige Materialien "bearbeitet" wurden?
Wenn man das in Auftrag gegeben hat, an eine Firma die solche Arbeiten nicht ausführen durfte, sitzt man übrigens mit im Boot.
-- Editiert von spatenklopper am 28.10.2021 13:03
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