Auf Voll erschlossenem Grundstück bauen

7. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
EMS2102
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Auf Voll erschlossenem Grundstück bauen

Guten Tag,
Folgende Situation: Mein Vater hat vor ein paar Jahren ein Grundstück mit einem alten Resthof erworben. Dieses befindet im Außenbezirk. Dazu ist eine eigene Kläranlage in der Erde vorhanden. Da der Hof einsturzgefährdet war, wurde er abgerissen. Meine Frage ist nun ob man eine Chance hätte auf dem Grundstück noch zu bauen oder nicht? Das Grundstück ist voll erschlossen, Sprich Wasser, Strom ist alles vorhanden und auf der Flurkarte war auch alles eingetragen.
Falls es wichtig ist, es ist in Schleswig Holstein, genauer Dithmarschen.

Ich hoffe ich werde ein bisschen schlauer

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Im Außenbereich dürfen Gebäude i.d.R. nur errichtet werden wenn die Voraussetzungen des § 35 BauGB erfüllt sind - also etwa in Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb
http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html

Am einfachsten fragst Du direkt bei der zuständigen Baubehörde und zur Vorbereitung kannst Du Dich z.B. hier mal nachlesen:
http://www.immobilienscout24.de/bauen/baulexikon/baurecht.html
http://www.kreis-borken.de/fileadmin/internet/downloads/fe63/bauenimaussenbereich.pdf

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
EMS2102
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, danke für die Antwort. Finde es nur komisch das man als normal Verbraucher da nicht bauen darf, obwohl die ganzen Leitungen vorhanden sind...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10630 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von EMS2102):
Finde es nur komisch das man als normal Verbraucher da nicht bauen darf, obwohl die ganzen Leitungen vorhanden sind...


Man wird Ihnen auch keine Villa neben einem Kohlekraftwerk genehmigen. ;)
Man hat in den entsprechenden Behörden einfach keine Lust dazu, sich mit vermeidbaren Konflikten auseinanderzusetzen.
Liegt daran, dass Interessen der Normalverbraucher oft nicht mit den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen zusammenpassen, zumal für Wohngebiete auch andere Vorschriften (z.B. Immisionsschutz) gelten als in Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftlichen Gebieten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von EMS2102):
Da der Hof einsturzgefährdet war, wurde er abgerissen.

Tja hier liegt eben das Problem, ein Erhaltungsbau wäre damals möglich gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.455 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen