Auf landwirtschaftliches Grundstück wurde ein Graben gebaut

20. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Bernhard K
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Auf landwirtschaftliches Grundstück wurde ein Graben gebaut

Hallo,
habe mehrere landwirtschaftliche Flächen, die in den Ende 60er Jahren in die damalige LPG eingegangen und zu einer Grossflächegemacht wurden. Diese Grossfläche besteht noch heute und wird bewirtschaftet. Im Rahmen der Grundsteuerreform habe ich mir Aktuelle Karten vom Katasteramt angefordert und musste mit grossen Erstaunen feststellen dass ich nun Grundstücke mit "Fliessgewässer" besitze. Diese Gewässer gab es bis zur Wende nicht, auch nicht nach Aussagen vom Katasteramt und meinen damaligen Flurkarten. Diese "Fliesgewässer" in Zusammenhang mit begleitenden Baumreihen umfassen in etwa 4500qm.
Ich wurde nicht um Erlaubnis zu errichten dieser Gewässer über miene Grundstücke unterrichtet geschweige noch gefragt. Muss dazu sagen das diese Flächen mit 100€/qm bewertet sind Die "bebaute"Fläche weniger Höhe?.
Kann ich Entschädigung für die umgenutzre Fläche verlangen?
Kann ich Beseitigung der Baumassnahmen verlangen?
Hatte vor diese Flächen zu Verkaufen aber den Käufern stört der Graben (auf dem einen Grundstück mittig)
Dank schon mal für Hinweise und Tipps
Bernhard

Verbaut?

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1741 Beiträge, 384x hilfreich)

Erstmal solte abgeklärt werden, wer die Gräben zu welchem Zweck, wann hergestellt hat und wer die jetzt pflegt.
Danach kann man dann über das weitere Vorgehen nachdenken.

P.S.:

Zitat (von Bernhard K):
Muss dazu sagen das diese Flächen mit 100€/qm bewertet sind

Das erscheint für Grünland absolut nicht realistisch.

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#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Grundbuchauszug anfordern wäre auch wichtig...

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1524x hilfreich)

Zitat (von Bernhard K):
Hatte vor diese Flächen zu Verkaufen aber den Käufern stört der Graben (auf dem einen Grundstück mittig)


Ist das nun Grünfläche oder gibt es einen Bebbaungsplan? Ohne B-Plan keine Grundstücke.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Naja, das Flurstück ist ja auch ein Grundstück.

Aber für landwirtschaftlichen Grund 100€ pro Quadratmeter...
Liegt das mitten in München?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32227 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Bernhard K):
Diese Gewässer gab es bis zur Wende nicht,
Das weißt du woher?
Du hast >30 Jahre nichts mit deinen Grundstücken (mehrere Flurstücke) zu tun gehabt? Hast du nur Grundsteuer gezahlt?
Von wem werden die Flächen denn seither bewirtschaftet? Wenn schon Baumreihen dort stehen, dürfte das Fließgewässer schon älter sein. Derjenige, der es lawi nutzt, weiß das auf jeden Fall. Was meint der dazu? Evtl. ist das der Pächter?
Hast du im Wege der Restitution diese Flächen zurück-übereignet bekommen?

Zitat (von Bernhard K):
Ich wurde nicht um Erlaubnis zu errichten dieser Gewässer über miene Grundstücke unterrichtet geschweige noch gefragt.
Das ist nicht glaubhaft.

Zitat (von Bernhard K):
Muss dazu sagen das diese Flächen mit 100€/qm bewertet sind
Hast du die Wertermittlung veranlasst und wer hat die Bewertung gemacht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Bernhard K
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Das erscheint für Grünland absolut nicht realistisch.

Das ist aber so nach den neusten Angaben des Katasteramtes. Aber wir haben noch teurere Wiesen :) )

Signatur:

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#7
 Von 
Bernhard K
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Grundbuchauszug anfordern wäre auch wichtig...

durch ein neues Grundbuchr bin ich ja erst darauf gestossen, da in meinen alten Grundbüchern die volle qm anzahl als Ackerfläche eingetragen ist.

Signatur:

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#8
 Von 
Bernhard K
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ist das nun Grünfläche oder gibt es einen Bebbaungsplan? Ohne B-Plan keine Grundstücke.

Es ist Akkerland mit kleinen grünflächenanteil und im Katasterauszug mit: Flurstücke "liegen ganz oder teilweise in der Zone mit dem Bodenrichtwert 100 €/m² für baureifes Land mit der Nutzungsart gemischte Bebauung".

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bernhard K
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du die Wertermittlung veranlasst und wer hat die Bewertung gemacht?

Flächen wurden durch die Gemeinde / Amt bewertet. vor paar Jahren

Signatur:

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#10
 Von 
Bernhard K
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Liegt das mitten in München

nein mitten im Spreewald

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Bernhard K
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das weißt du woher?

Alte und neue Grundbücher und alte un neue Karten

Signatur:

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#12
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Dann ist es entweder Bauerwartungsland, oder bereits in einem Bebauungsplan und wird noch landwirtschaftlich genutzt. Oder es liegt, wie schon gesagt, mitten in München oder zumindest in Berlin (sonst geht LPG ja nicht...).


Dass hier aber einfach irgendwer aus irgendeinem Grund auf fremden Grundstücken Gräben anlegt, naja...
Mal beim Bauamt oder beim Wasserwirtschaftsamt nachfragen, wie das kommen konnte.

Von wo an und wo hin fließt das Gewässer denn?



Und bitte hier weiter berichten!

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#13
 Von 
Bernhard K
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du die Wertermittlung veranlasst und wer hat die Bewertung gemacht?

Gemeine und Amt vor ein paar Jahren

Signatur:

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#14
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(312 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du nur Grundsteuer gezahlt?


Hat er/sie ziemlich sicher nicht: in den östlichen Bundesländern ist (noch) der Nutzer, also der Pächter der Schuldner der Grundsteuer, § 40 S. 2 GrStG.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32227 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von amz529033-63):
Hat er/sie ziemlich sicher nicht:
Gibts denn einen Pächter? Oder ist der TE (nur) Eigentümer der Grundstücke?
Das wurde noch nicht beantwortet.
[i]Mit der Grundsteuerreform findet in den ostdeutschen Ländern ein Übergang von der Nutzer- zur Eigentümerbesteuerung statt. Daher muss nur die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Grundstücks eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Nutzen Sie das Grundstück als Pächterin bzw. Pächter, sind Sie von der Abgabepflicht nicht betroffen. Sie sollten aber auf Anfrage der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer des Grundstücks die zur Erstellung der Erklärung benötigten Informationen zur Verfügung stellen.[/i]
aus:
https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/betriebe-der-land-und-forstwirtschaft/


Zitat (von Bernhard K):
Kann ich Entschädigung für die umgenutzre Fläche verlangen?
Kann ich Beseitigung der Baumassnahmen verlangen?
Ich sags ungern, aber verlangen kann man alles.
Die Frage ist evtl., von wem...?

-- Editiert von User am 20. Januar 2023 17:36

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(312 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Gibts denn einen Pächter? Oder ist der TE (nur) Eigentümer der Grundstücke?
Das wurde noch nicht beantwortet.


Zitat (von Bernhard K):
Diese Grossfläche besteht noch heute und wird bewirtschaftet


Da TE von den Veränderungen nichts wusste, ist er ja wohl kaum selbst der Bewirtschafter. Also gibt es einen (anderen) Nutzer. ‍♂

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von amz529033-63):
Also gibt es einen (anderen) Nutzer.

Oder gar keinen ...



Zitat (von Bernhard K):
Kann ich Entschädigung für die umgenutzre Fläche verlangen?
Kann ich Beseitigung der Baumassnahmen verlangen?

Nun, erst mal sollte man doch herausfinden, wer das gemacht hat und auf welcher Rechtsgrundlage er das gemacht hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(312 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Oder gar keinen .


Doch. Steht doch da.

Zitat (von Bernhard K):
mehrere landwirtschaftliche Flächen, die in den Ende 60er Jahren in die damalige LPG eingegangen und zu einer Grossflächegemacht wurden. Diese Grossfläche besteht noch heute und wird bewirtschaftet

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(312 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Oder gar keinen .


Doch. Steht doch da.

Zitat (von Bernhard K):
mehrere landwirtschaftliche Flächen, die in den Ende 60er Jahren in die damalige LPG eingegangen und zu einer Grossflächegemacht wurden. Diese Grossfläche besteht noch heute und wird bewirtschaftet

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Bernhard K
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Wasserwirtschaftsamt nachfragen,

Wasserwirtschaftsamt weiss von Nichts

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1741 Beiträge, 384x hilfreich)

Zitat (von Bernhard K):
Wasserwirtschaftsamt weiss von Nichts

Nicht verwunderlich. Die dürften aber auf den zuständigen Verband hingewiesen haben.
https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~wasser-und-bodenverbaende-gewaesserunterhaltungsverbaende#

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#22
 Von 
Bernhard K
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
zuständigen Verband hingewiesen haben.

Ja das haben sie aber der verband ist erst nach der Wende gegründet und scheint auch nicht viel zu wissen da ich schon 3 Tage auf Antwort warte.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32227 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Bernhard K):
schon 3 Tage auf Antwort warte.
So lange schon... :augenroll:
Na dann.

Dass die Wende aber schon vor mehr als 30 Jahren war, das weißt du schon noch, oder?
Dass Eigentümer oder Pächter jährlich Grundsteuer zu zahlen hatten, weißt du auch?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1741 Beiträge, 384x hilfreich)

Im Eingangspost steht

Zitat (von Bernhard K):
Diese Gewässer gab es bis zur Wende nicht

Warum sollte dann jetzt die Feststellung
Zitat (von Bernhard K):
der verband ist erst nach der Wende gegründet

von Bedeutung sein?
Zitat (von Bernhard K):
da ich schon 3 Tage auf Antwort warte

Echt nicht Bürgerfreundlich ;)
*** Ironie aus ***

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Bernhard K):
scheint auch nicht viel zu wissen da ich schon 3 Tage auf Antwort warte.

Ja klar ... die warten ja nur auf Dich und Deine Anfragen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Bernhard K
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

War am Montag beim Grundbuchamt und habe mir die Stammakten zum Grundbuch mal durchgesehen ob ich irgendeinen Hinweis auf die Urheberschaft der Gräben und Baumreihen finde aber nichts nur das vom Katasteramt die Vortschreibung zu den Grundstücken vorlag. Wasser und Bodenverband hüllt sich immernoch in Schweigen.
Werde dort wohl dort mal persönlich Vorstellig werden. Scheinbar will man das "Problem" es aussitzen.
Kommt Zeit kommt Rat

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Nicht locker lassen!

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