Beim Kauf einer Eigentumsw. in 97 wurde eine sogenannte Auflassungsvormerkung im Kaufvertrag vereinbart. Nach einer Bauzeit von 5 Jahren konnte der Eigentümerübertrag im Grundbuch endliche vollzogen werden. Nun erhalte ich eine Rechnung zur Begleichung der Kosten für die Löschung der Auflassung. Im Kaufvertrag findet sich leider keine Stelle die dies besagt. Auch über die doch erhebliche Summe wirde ich nicht informiert.
Kann ich da noch was tun?
Auflassung in Kaufvertrag einer Immobilie
6. August 2002
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Frage vom 6. August 2002 | 20:13
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Auflassung in Kaufvertrag einer Immobilie
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