Hallo
Ich habe vor ein paar Tagen einen Grundbuchauszug von 1992 erhalten. Mein Großvater hat damals sein Haus und Grundstück an meinen Onkel weitergegeben und diesen als neuen Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Gleichzeitig habe ich (damals 7 Jahre) Auflassungsvormerkung in der zweiten Abteilung erhalten. Zwischenzeitlich ist mein Onkel verstorben und seine Frau steht als neue Eigentümerin im Grundbuch.
Nun meine Frage. War die Einsetzung meiner Tante zulässig, ohne eine Benachrichtigung an mich? Bzw, folgen aus der Auflassungsvormerkung von damals Rechte meinerseits?
Ich finde leider niemanden der mir in dieser Frage weiterhelfen kann.
Vielen Dank und Gruß
Lars
Auflassungsvormerkung bei Erbe
20. Februar 2020
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Frage vom 20. Februar 2020 | 13:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auflassungsvormerkung bei Erbe
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#1
Antwort vom 20. Februar 2020 | 13:23
Von
Status: Lehrling (1094 Beiträge, 838x hilfreich)
Hallo,
dein Beitrag ist besser im Unterforum "Erbrecht" oder "WEG, Immobilien" aufgehoben.
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