Wir haben eine Frage zu einer Stützmauer bei Aufschüttungen.
Für die bessere Neu-Bebauung wurde das Nachbargrundstück teilweise durch Aufschüttungen begradigt und mit Baugrubenaushub (Kiessand und Lehmboden) aufgeschüttet.
Es wurde weiterhin eine Aufschüttung für eine Angleichung des Bodenniveaus über ca. 400 qm getätigt mit einem neuen Höhenunterschied zu uns (tieferliegen - auf dem ursprünglichen Bodenniveau) von ca. 0,5-1,5 m direkt an der Grenze – Aufschüttung von 2,5-5 m dann mit 3 m Abstand von der Grenze nochmals mindestens 800 qm. Länge der Aufschüttung an unserer Grenze um die 70 m.
Material der Aufschüttung: Baugrubenaushub aus Kiessand und Lehmboden (unten Kiessand – als Oberschicht Lehmboden).
Nun unsere Frage zur Befestigung/Sicherung der Neuaufschüttung
Die Befestigung der Aufschüttung direkt an der Grenze sind mehrere Reihen (3-5 Steine) senkrecht aufeinander geschichtete Rundpflanzsteine (Baumarktqualität) gefüllt mit dem Material aus der Baugrube.
Auf der Neubauseite über ca. 20 m Länge (dort wo am höchsten aufgefüllt werden musste) ein Aushub von ca. 1 m tief und 30 cm breit ausgelegt zur Grenzseite hin mit Plastikteichfolie dünn und darauf 50 cm Kieselsteine und darauf bis neuem Bodenniveau Material aus der Baugrube.
Jetzt läuft bei jedem Regen das Niederschlagswasser durch die Pflanzringe direkt zu uns rüber - man kann es sehen – der Inhalt der Steine also Lehm und Kiessand liegen anschließend bei uns bzw. man sieht wie das Regenwasser durch die Steine durchgedrückt wird. Daher steht unser Grundstück an vielen Stellen direkt unter Wasser oder ist so nass, dass man ohne einzusinken nicht mehr laufen kann (ohne Gummistiefel geht gar nichts mehr).
Weiterhin läuft das Wasser am hoch aufgeschütteten Wall (dieser ist ca. 4-5 m hoch– nur mit Unkraut bewachsen– ein Netz wurde gelegt, aber das liegt mittlerweile nur noch teilweise richtig – meist tief in die Furche gedrückt durch das Wasser) in mittlerweile tiefen Furchen direkt über den Lehmboden und über die Pflanzringe direkt auf unser Weideland bzw. sickert im Wall und den 3 m bis zur Grenze nicht mehr auf dem Nachbargrundstück ein und drückt sich bei uns komplett durch. Ca 2-4 m vom Grenzzaun sind immer komplett matschig und glitschig.
Wir vermuten hier einen Zusammenhang mit physikalischen Kräften aufgrund des enormen Drucks durch die sehr hohe Aufschüttung über fast 800-1000qm.
Es gibt auf dem ganzen neu bebauten Grundstück nur Drainage, um das Wohnhaus zu sichern – aber keine um das Wasser rund um die Aufschüttungen (inkl. dem 4-5 m Wall) aufzufangen.
Ist eine Stützmauer zur Absicherung (Wasser/Wanderdüne) der Aufschüttung durch Pflanzringe wirklich zulässig?
Ist es wirklich zulässig, dass uns Schäden entstehen nur weil wir bei jedem Regen nun unter Wasser stehen (z.B. Holzpfähle die seit 10 Jahren sicher ohne Schäden standen, sind innerhalb 1 Winters verfault unten. Hofpflaster senkt sich in Mulden nach jedem Regen, etc).
Wir haben den Nachbarn mehrmals darauf hingewiesen (und das freundlich) und anfänglich kam ein "ich kümmere mich" - dann ein "das ist Ihre Sicht der Dinge und es ist halt nass wenn es regnet".
Wir wollten kurz nachfragen, ob es wirklich so ist und wir keine Chance hätten - falls doch, werden wir nun eine Anwalt einschalten.
Aufschüttung des Bodenniveaus - Sicherung zum Nachbarn? Hessen
Verbaut?
Verbaut?
Das ist durchaus üblich und meist auch zulässig. Obendrauf dann vielleicht etwas Mutterboden...ZitatFür die bessere Neu-Bebauung wurde das Nachbargrundstück teilweise durch Aufschüttungen begradigt und mit Baugrubenaushub (Kiessand und Lehmboden) aufgeschüttet. :
Ob diese Stützmauer/Aufschüttung so, wie du sie beschreibst, dort in Hessen in diesem Ort für dieses Grundstück so zulässig ist, dürfte die eigentliche Frage sein. Könnte sein oder auch nicht.
Seit wann existiert diese Stützmauer/Aufschüttung/Pflanzringe/Wall... da du von Neubau schreibst?
Dass Niederschlagswasser (ob ober-oder unterirdisch) auf ein tiefer gelegenes Grundstück fließt , wird man nicht verhindern können.
Vielleicht ist der Lehmboden auf dem Nachbargrundstück ungeeignet, weil er nur eine geringe Versickerung erlaubt?
Es geht also um die 70 m an eurer Grenze.ZitatLänge der Aufschüttung an unserer Grenze um die 70 m. :
Wie groß ist euer Grundstück/Weideland denn?ZitatDaher steht unser Grundstück an vielen Stellen direkt unter Wasser oder ist so nass, dass man ohne einzusinken nicht mehr laufen kann :
Man sollte kurz vor dem Einschalten eines Anwaltes und einem daraus evtl. entstehenden Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang, aber dann verfeindeter Nachbarschaft doch mal eine sachkundige Person für eine Ortsbesichtigung gewinnen.ZitatWir wollten kurz nachfragen, ob es wirklich so ist und wir keine Chance hätten :
Mir fällt dazu zunächst ein (guter) GaLa-Bauer ein... die kennen iaR Böden/Gefälle/ Wasser/ Druckverhältnisse...
Darf man fragen, wo sich die Wanderdüne befindet bzw. von wo nach wo sie wandert?
-Drainge ums Neubau-Haus wird gefordert sein.
- Drainage an der Grundstücksgrenze und Ableitung des Wassers in xyz... wird nicht gefordert/erlaubt sein.
Hallo, das begradigt wurde (2021), ist nicht das Problem, das verstehen wir gut - es geht lediglich um die Sicherung der Aufschüttung.
Vor Baubeginn war die Aufschüttungsfläche auf unserem Bodenniveau - und es war nichts durchnässt. Also der direkte Vorher-Nachher Vergleich (weder bei uns noch beim Vorbesitzer unsere Hauses). Diese schlimme Durchnässung ist erst seit der Aufschüttung. Hierdurch sind wir über 70 m Grenze überall mindestens 50 cm tiefer (direkt am Grenzwall der Pflanzringe - über 42 m / eben gemessen / 1,20-1,40 tiefer an der Grenze). Es ist ohne Bilder sehr schwer zu erklären.
Wanderdüne meine ich: auf einer Grenzlinie von 25 m am unteren Ende des Nachbargrundstücks haben sich Pflanzringe untere Reihe beteits 10 cm zu uns hin verschoben (war bei Bau alles senkrecht).
Selbst die Hanglage war kein Problem, das Regenwasser ist dort versickert wo er gefallen ist. Konnte ich gut beobachten, da wir bis zum Verkauf diese 2000 qm gepfelgt haben.
Der Aufgang zu unserer Weide ist betroffen - ca 800 qm - stark durchweicht sind davon 250-300 qm direkt an der Grenze und dann ca. 5 m in unsere Richtung - sonst ist alles „trocken" (wir haben bei uns alles so gebaut, dass nirgendwo Wasser steht - genehmigt natürlich).
Und Streit ist nach ettlichen falschen Versprechungen und nicht eingehaltenen Absprachen (hatte zwei teure und schwere Verletzungen meiner Pferde als Ergebnis - liegt eh beim Anwalt) eh schon da. Das ist mittlerweile eh egal. Er benimmt sich wie die Axt im Walde - auch jenseits der Regeln (zB Ausbringen von Aushub und Mutterboden auf außerhalb liegende Weide ohne Genehmigung/Nutzung von eingetragener Weide/Gradfläche als Ackerfläche inkl. Umbruch der Fläche ohne Umschreibung etc).
Ich werde versuchen einen Gutachter zu bekommen, der sich das einmal ansieht. Ausreichend Vorher - Nachher Bild-/Videomaterial liegt auch vor.
Wir haben seit Ende 2021/Dez. mehrfach versucht zu sprechen - ohne Erfolg.
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Ja, das ist auch möglich. An was für einen Spezialgutachter hast du gedacht?ZitatIch werde versuchen einen Gutachter zu bekommen, der sich das einmal ansieht. :
Das stimmt. Deshalb vorzugsweise Ortstermin und Vorlage aller Dokumente. Das würde ein Anwalt evtl. auch empfehlen.ZitatEs ist ohne Bilder sehr schwer zu erklären. :
Nun ja, das hat ganz sicher nichts mit Wanderdünen zu tun. Habt ihr Meßinstrumente angebracht?Zitathaben sich Pflanzringe untere Reihe beteits 10 cm zu uns hin verschoben :
Da ist mE nun wirklich noch nicht viel Zeit vergangen und der Nachbar hatte anderes zu tun.ZitatWir haben seit Ende 2021/Dez. :
Außerdem hatten wir in D doch ein überdurchschnittlich trockenes Jahr. Auch einige wenige Starkregen dürften mE keine Ursache sein.
Wenn man die Ursache für das (Stau)-Wasser und für die wandernden Pflanzringe nicht kennt, lässt sich schwer was sichern. Vor allem---> WER müsste es machen?Zitates geht lediglich um die Sicherung der Aufschüttung. :
zur Drainage: Wohin geht denn die ums Nachbarhaus geführte Drainageleitung? Weißt du, wo eingeleitet wird? Gibts im Gelände einen Vorfluter/Bach/Graben?
Wohin leitet ihr euer Niederschlagswasser oder das von einer evtl. Hofdrainage?
Danke für die Antwort.
Ich hätte jetzt einen Gutachter für den Bau gerufen. Oder wäre es besser eine andere Richtung eimzuschlagen?
Leider hat es sich schon in 2020 gezeigt mit mehreren Anspachen an den Nachbarn und Dez. 2021 war nur die letzte persönliche Ansprache von uns.
Der Nachbar macht tatsächlich nur noch die Frontansicht, die man von der Straße aus sieht - es wird saisonal umdekoriert.
Warum sollten wir etwas zahlen, wenn ER sein Regenwasser zu uns ableitet? Das verstehe ich nicht.
Wir haben Rücklaufbecken und nutzen dieses Wasser für den Garten - „zuviel" geht über Rohre in drei Zisternen. Mehr weiss ich leider nicht, da dieses komplett durch eine Firma nach Bauamtvorgabe gebaut wurde, vor Kauf (habe nur die Unterlagen zu Zusagen vom BauAmt, dass alles korrekt war).
Fakt ist aber, dass VOR Aufschüttung keine Probleme mit Wasser da war und SEIT der Aufschüttung bei uns alles unter Wasser steht und kaputt geht (Boden, Tiere, Hofpflaster, gelagertes Futter in der Scheune etc.).
Daher muss ich wohl den Weg des Gutachters gehen oder verkaufen. Kosten bisher für Trockenlegungen, Wegwerfen oder Tierarzt ca. 8500.-
Aber lieben Dank für die Mühe des Durchlesens.
Ich werde wohl verkaufen da ich nervlich mit so einem Nachbarn nicht mehr leben kann (starke Depressionen hierdurch)..
Wenn ich dich richtig verstand, gehts um Sicherung der Aufschüttung und die Niederschlagswasserableitung vom oberen Neubaugrundstück. Wenn du einem *Baugutachter* dein Problem schilderst, kann er dir sagen, ob er das auch *kann*.ZitatIch hätte jetzt einen Gutachter für den Bau gerufen. :
Den Gutachter/Sachverständigen wirst du zunächst bezahlen müssen, denn du bist der Auftraggeber. Auch ein Anwalt, den du dazu holst, wirst du zunächst bezahlen müssen.ZitatWarum sollten wir etwas zahlen, wenn ER sein Regenwasser zu uns ableitet? Das verstehe ich nicht. :
Nach einem langen Rechtsstreit wird vielleicht ein Gericht entscheiden, wer dann welche Kosten zu tragen hat...
Dass der Nachbar dort überhaupt bauen durfte...ist aber schon geklärt, oder?
Hof, Scheune, Tiere, Weide... klingt nach Außenbereich eines Ortes...
Hallo.
Also ich würde als ersten Gang den zum Bauamt wählen. Bei der Aufschüttung muss diese im Bauantrag genehmigt worden sein und dort ist dann auch festgehalten womit der Nachbar abfangen muss. Sofern eine gültige Baugenehmigung vorhanden ist.
Kenne das nur aus NRW - aber wird hoffentlich in Hessen auch so sein - das gerade bei solchen Aufschüttungen der Architekt mit L-Steinen plant und den Antrag stellt. Bei der Umsetzung dann oft, wegen des Preises aber die anderen Variante (durchlässige Pflanzkübel) genommen wird.
Außer Sie haben eine Nachbarzustimmung für irgendetwas erteilt.
Aber wie gesagt eine Auskunft beim Bauamt kostet ein Bruchteil und hilft evtl. schon mal weiter.
Und jetzt?
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